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VOIP2GSM s.r.o.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

(GÜLTIG FÜR DEN VOIP2GSM.BASIC TARIF)

- Neukunden sofort / Bestandskunden ab 01.04.2022 -

§ 1 Geltungsbereich, Nutzerinformation


1.1 Allgemeines


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der VOIP2GSM s.r.o. (auch genannt als VOIP2GSM) – und dem Unternehmen, welches Dienstleistungen im Bereich der Internet-Telefonie (VOIP, VoiceOverIP), der Weiterleitung von Telefaxen auf E-Mail-Adressen und weiterführende Leistungen auf diesem Gebiet – in Anspruch nehmen (wollen). Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von VOIP2GSM nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch. Das Verständnis für übliche -englische Begriffe- wird vorausgesetzt und gilt ebenfalls als vereinbart.

1.2 Begriffsdefinition

VOIP2GSM s.r.o. in den Geschäftsbedingungen auch VOIP2GSM oder Vertragspartei genannt

Nutzer – gleich Kunde oder Interessent, auch Vertragspartner genannt

S.R.O. – Rechtsform des Unternehmens – ähnlich Limited oder GmbH

Nutzercenter – https://config.voip2gsm.eu interner Bereich für Nutzer

Supportcenter – https://support.voip2gsm.eu Ticket- und Supportanfragen von Nutzern


1.3 Sitz und Leistung


Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und bietet Internet Telefondienstleistungen in ganz Europa bzw. weltweit an. Dabei gelten für jedes einzelne Land, eigene Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Deutschland anwendbar. Die VOIP2GSM s.r.o. erbring Ihre Leistungen von Tschechien aus – es gilt das tschechische Recht.



§ 2 Vertragsschluss

2.1 Inhalt


Die Angebote auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer dar, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

2.3 Vertragspartner

Der BASIC-Tarif ist ausschließlich für gewerbliche Kunden gedacht und an diese gerichtet. Zur Anmeldung muss ein Handelsregisterauszug sowie eine D-U-N-S Nummer vorliegen. Es werden keinen anderen Unterlagen akzeptiert!

Eine Anmeldung und Nutzung des BASIC-Tarifs durch Verbraucher ist nicht möglich.

2.2 Ablauf


Die Anmeldung als neuer Nutzer erfolgt ausschließlich über die Webseiten der VOIP2GSM s.r.o.. Generell sind Vertragsabschlüsse per Telefon, E-Mail oder Telefax ausgeschlossen. Nach Eingabe der persönlichen Daten des Nutzers und mit dem Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ - gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Telefondienstvertrages mit der VOIP2GSM s.r.o. ab. Sofern es sich um eine kostenlose Dienstleistung handelt, kann der Button-Text auch „Senden“, „Speichern“ oder „Bestellen“ lauten.


2.3 Annahme


VOIP2GSM s.r.o. ist nicht zur Annahme des Vertrages verpflichtet und entscheidet nach Prüfung der Anmeldedaten, ob ein entsprechender Vertrag zustande kommt. Insbesondere bei der Nutzung eines SEPA Mandats behält sich VOIP2GSM s.r.o. das Recht einer Prüfung vor.


2.4 Vertragszeit


Verträge zwischen VOIP2GSM s.r.o. und dem Nutzer werden auf unbestimmte Zeit geschlossen – für die grundsätzliche Telefoniedienstleistung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Zusatzleistung wie zum Beispiel lokale Ortsrufnummern, internationale Rufnummern und Telefonanlagen verfügen jedoch über eine Mindestvertragslaufzeit. Diese werden unmittelbar vor Abschluss des zusätzlichen Vertrages mitgeteilt.


2.5 Grundgebühren und Vertragskosten


Für den Vertragsabschluss fallen keinerlei Bearbeitungsgebühren an. Generell ist das Telefonieangebot von VOIP2GSM s.r.o. frei von Grundgebühren. Zusatzleistung sind davon ausgenommen.


2.6 Vertragsgemäße Nutzung


VOIP2GSM überlässt dem Nutzer ein Nutzerkonto, welches es dem Nutzer ermöglicht Anrufe zu tätigen, ggf. zu Empfangen und andere Leistungen zu nutzen. Diese Leistungen können kostenfrei und kostenpflichtig sein. VOIP2GSM erlaubt die Nutzung des Dienstes nur dem direkten Vertragspartner/Nutzer. Überlässt der Nutzer den Zugang zum Nutzerkonto oder Leistungen bewusst an Dritte, haftet der Nutzer finanziell uneingeschränkt für die, durch den Dritten verursachten Kosten. Eine Nutzung durch Dritte im Unternehmen oder Ähnlichem wird als „vertragsgemäß“ toleriert, so lange diese Nutzung tatsächlich dem zwischen dem Nutzer und VOIPGSM geschlossenem Vertrag entspricht. Überlässt der Nutzer unbewusst oder bewusst sein Nutzerkonto, seine Zugangsdaten oder ähnliches an Unbekannte/Fremde/Dritte ist dies eine „nicht vertragsgemäße Nutzung“. Der Nutzer haftet hier finanziell im vollen Umfang für Schäden, Kosten und ähnliches. (6.5 beachten)

2.7 Vermittlung

VOIP2GSM toleriert Konten, welche durch Vermittler/Reseller erstellt und betreut werden. VOIP2GSM behält sich allerdings vor, den Support solcher Konten, gegenüber dem tatsächlichen Nutzer zur verwehren und auf den Vermittler/Reseller zu verweisen.

§ 3 Kündigung

3.1 Allgemeines


Beide Vertragsparteien sind jederzeit zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Die Kündigung berührt nicht die Verpflichtungen, welche eventuell durch Zusatzleistungen und einer Mindestvertragslaufzeit entstehen.


3.2 Kündigung Telefonie


Nach der Kündigung der Telefoniedienstleistung durch den Nutzer, wird das Nutzerkonto geschlossen. Ein Zugang zu vorangegangenen Abrechnungen oder Verbindungen ist nicht mehr möglich. Auch ist eine Reaktivierung des Nutzerkontos nicht möglich. Verfügt der Nutzer über ein Prepaid-Nutzerkonto wird das eventuell verbleibende Guthaben binnen 90 Tagen ausgezahlt. (siehe 3.5)


3.3 Kündigung Zusatzleistungen


Nach der Kündigung von Zusatzleistungen bleiben die Leistungen und Verpflichtung so lange verfügbar, wie es die Mindestvertragslaufzeit vorsieht. Insbesondere bei der Übertragung von Telefonnummern zu einem anderen Anbieter, kann das Ende der Vertragslaufzeit, durch Zahlung der restlichen Vertragsgebühren evtl. zzgl. eines Schadenersatzes, vorgezogen werden – Leistung und Verpflichtung entfallen dann verfrüht.


3.4 Kündigung aus wichtigem Grund


VOIP2GSM s.r.o. behält sich eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich vor. Insbesondere beim Überschreiten eines Zahlungsziels, einer Rücklastschrift oder dem Verdacht auf Missbrauch des Nutzerkontos kann VOIP2GSM s.r.o. das Nutzerkonto unverzüglich sperren. In der Regel wird der Nutzer zuvor per E-Mail kontaktiert.


3.5 Rückzahlung


Die Rückzahlung von evtl. Guthaben nach einer Vertragsbeendigung erfolgt zeitnah, binnen 90 Tagen nach Vertragsende. Dabei hat der Nutzer rechtzeitig einen Zahlungsweg mit VOIP2GSM zu vereinbaren, welcher kostenlos für VOIP2GSM nutzbar ist bzw. dem Rückzahlungsbetrag angemessen gegenübersteht. Liegen die Kosten der Zahlung weit über dem Rückzahlungsbetrag, verzichtet der Nutzer auf die Rückzahlung – sofern er diesen Zahlungsweg zu verantworten hat (z.B. beim Umzug in ein nicht EU-Land). Bei der Rückzahlung einer teilweise genutzten 'Erst-Einzahlung/Aufladung' werden sämtliche evtl. Bonuszahlungen und Zahlungsgebühren - insb. PayPal/GP Webpay-Gebühren vom Rückzahlungsbetrag abgezogen.



§ 4 Preise (insb. Verbindungsentgelte)

4.1 Allgemeines


Es gelten ausschließlich Preise, welche auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. veröffentlicht wurden. Für Preise von Vergleichswebseiten, Verzeichnissen oder sonstigen Quellen wird keine Gewähr übernommen, noch Auskunft darüber gegeben. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer in Deutschland. Alle Preise und Leistungen gelten „ab“ Deutschland. VOIP2GSM kann von überall aus der Welt genutzt werden, das Heimatnetz des Angebotes bleibt jedoch zu jederzeit Deutschland. Somit sind alle Anrufe – auch in das aktuelle Aufenthaltsland – Auslandsgespräche, wenn dieses nicht Deutschland ist.


4.2 Preis Auskunft


Auf den Webseiten von VOIP2GSM s.r.o. gibt es verschiedene Möglichkeiten die aktuellen Tarife einzusehen. Dabei stehen verschiedene Tools zur Verfügung, welche anhand der Telefonnummer exakt den entsprechenden Tarif ermitteln und anzeigen. Zusätzlich steht das gesamte Preisverzeichnis zum Download zur Verfügung (als PDF Datei). Der Nutzer kann davon ausgehen, dass der Preis zum Zeitpunkt der Abfrage verbindlich und richtig ist. Insbesondere bei Auslandsgesprächen muss der Nutzer die Preisauskunft regelmäßig benutzen. Dem Nutzer steht die –Preisansage- zur Verfügung. Dieser Dienst teilt dem Nutzer zu Beginn eines jeden Anrufs den genauen Preis pro Minute für das folgende Gespräch mit. Der Nutzer hat bei Missfallen genügend Zeit, das Gespräch abzubrechen ohne, dass Gebühren entstehen.


4.3 Preiserhöhung


Änderungen der Preise insbesondere Erhöhungen werden rechtzeitig per Newsletter oder E-Mail beim Nutzer angezeigt. VOIP2GSM s.r.o. kann nicht sicherstellen, dass der Nutzer den Newsletter oder die E-Mail erhält, sodass der Nutzer dazu verpflichtet wird, die Preise regelmäßig selbst zu prüfen. Eine Preiskorrektur, welche auf einen Eingabefehler zurückzuführen ist, kann jederzeit ohne Ankündigung erfolgen. Preisänderungen wirken sich nie auf in der Vergangenheit liegende Leistungen aus.


4.4 Preise für gewerbliche Nutzer


Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID erhalten ihre Rechnung – netto – ohne Mehrwertsteuer im sogenannten ReversChargeVerfahren. Dabei führt der Rechnungsempfänger die Mehrwertsteuer selbst ab. Ist der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Mehrwertsteuer unter Umständen direkt einbehalten werden.


4.5 Berechnung der Telefongebühren


Sämtliche Preise der VOIP2GSM s.r.o. sind Minutenpreise. Wenige Ausnahmen bilden Servicenummern, Premium-Auskunfts-Dienste und ähnliche Sondernummern welche pro Minute oder pro Gespräch abgerechnet werden. Die Verbindungen, welche im normalen Minutenpreis abgerechnet werden unterliegen dabei dem vorteilhaften 30 Sekunden Takt. Für ein Gespräch von 30 Sekunden Länge wird demzufolge auch nur der halbe Minutenpreis berechnet. Die Verbindungszeit ist die tatsächliche Zeit, in welcher eine Verbindung zwischen zwei Endpunkten besteht. Die zur Abrechnung genutzte Verbindungszeit wird VOIP2GSM s.r.o. von den Netzbetreibern nach Gesprächsende zur Verfügung gestellt. In dieser Verbindungszeit sind weder die Zeiten für die Vermittlung noch für das Klingeln enthalten.

4.6 Vermittlungsgebühren

VOIP2GSM hat keinen Einfluss darauf, wie die Vermittlung am angerufenen Endpunkt funktioniert. Telefonzentralen, Behörden oder andere Stellen nehmen unter Umständen das Gespräch bereits entgegen, obwohl weiterhin ein Klingelton zu hören ist und vermitteln intern weiter. Da hier das Gespräch bereits entgegengenommen wurde, entstehen ebenfalls bereits Kosten.



§ 5 Mindestlaufzeiten

5.1 Allgemeines


Der Vertrag über die generellen Telefondienstleistungen unterliegt keiner Mindestlaufzeit. Auch bestimmte Zusatzleistungen wie zum Beispiel der Rechnungsversand per Post, das Monitoring des Accounts, die Nutzung von Telefonfeatures - unterliegen keiner Mindestlaufzeit.

5.2. Mindestlaufzeiten


Folgende Leistungen unterliegen einer Mindestlaufzeit:

· kostenpflichtige lokale Ortsrufnummern:

- 24 oder 36 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils einen Monat

· kostenlose lokale Ortsrufnummern:

- 12 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils 12 Monate

Hinweis: Die Verlängerung ergibt sich aus dem Produktmerkmal „kostenlos“. Da dieser Vorteil nach der Mindestlaufzeit nicht entfällt, wird das Produkt erneut für 12 Monate gebucht.

· internationale Rufnummern:

- 6 oder 12 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils 2 Monate

· Software TK-Anlagen:

- 3 Monate Mindestvertragslaufzeit

- 14 Tage Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils 3 Monate

· PBX/Telefonieserver:

- ein Monat Mindestvertragslaufzeit

- monatlich kündbar,

- Verlängerung um jeweils einen Monat

Die Kündigung muss innerhalb der Frist per E-Mail, Telefax, Brief, Supportcenter oder über das Nutzercenter erfolgen. Prinzipiell genügt das Nutzer-/ oder Supportcenter, denn der Vertrag wurde Online abgeschlossen. Ein Brief, ggf. sogar per Einschreiben – ist auf keinen Fall nötig!

Sollen insbesondere Rufnummern zu einem anderen Anbieter übertragen werden, kann das Ende der Mindestvertragslaufzeit herangezogen werden, indem die Kosten für die restliche Vertragslaufzeit zzgl. eines evtl. Schadenersatzes - unmittelbar gezahlt werden. Hier ist besonders die nötige Vorlauf- und Planungszeit zu beachten. (§8 beachten)



§ 6 Kredit-Verfügungsrahmen/Zahlungsarten

6.1 Allgemeines


VOIP2GSM s.r.o. bietet im Wesentlichen zwei Zahlungsarten an: Prepaid und Postpaid. Die Zahlungsdienstleister, auf welche VOIP2GSM zurückgreift können dabei variieren oder sich durch deren Verfügbarkeit – ohne Ankündigung ändern.


6.1 Prepaid


Prepaid-Nutzerkonten (Vorkasse-Nutzerkonten) werden per Banküberweisung oder GPWebPay oder PayPal aufgeladen (die Verfügbarkeit von PayPal und GP Webpay kann variieren). Der Nutzer ist selbst verantwortlich, dass auf seinem Nutzerkonto ausreichend Guthaben vorhanden ist, um die Telefonie zu nutzen. Ist kein Guthaben mehr vorhanden, können keine Gespräche mehr geführt werden oder laufende Gespräche werden ggf. sogar unterbrochen. Nutzt der Prepaid-Nutzer Zusatzleistungen wie lokale Ortsrufnummern, welche monatlich berechnet werden, muss für diese monatliche Abrechnung ebenfalls ausreichend Guthaben vorhanden sein, da sonst die Nutzung der Zusatzleistungen eingeschränkt werden kann. Telefoniekosten über den Aufladebetrag des Nutzerkontos hinaus können bei vertragsgemäßer Nutzung nicht entstehen. Kosten für Zusatzleistungen sind davon unberührt und werden während der Mindestvertragslaufzeit vom Nutzerkonto abgebucht. Bei Vertragsende werden vorhandene Guthaben auf ein vom Nutzer zu benennendes Girokonto zurücküberwiesen. (siehe 3.5

Der kleinste Prepaid-/Aufladebetrag beträgt 500,00 Euro.

6.2 Prepaid Startguthaben

Neue Nutzer können einmalig ein Startguthaben – zurzeit über PayPal - für 1,00 Euro erwerben. Dieses Guthaben dient zum Testen des Dienstes. Der Nutzer trägt in diesem Fall die Zahlungskosten vollständig, so dass ca. 0,60 Euro als tatsächliches Guthaben zur Verfügung stehen.


6.3 Postpaid

Postpaid-Nutzerkonten (Kredit-Nutzerkonten) werden nach der monatlichen Abrechnung durch Zahlung mittels des SEPA Lastschriftverfahrens ausgeglichen. Voraussetzung ist ein gültiges SEPA Mandat sowie eine positive Kreditauskunft. Der Verfügungsrahmen des Nutzerkontos ist im ersten Nutzungsmonat auf zehn Euro beschränkt. Nach erfolgreichen Lastschrifteinzug kann der Verfügungsrahmen im Folgemonat angepasst werden. Der Verfügungsrahmen wird im Nutzercenter als „Kostenbremse“ bezeichnet und dient dem Schutz des Nutzerkontos bei vertragsgemäßer Nutzung. Ähnlich wie bei einem Prepaid-Nutzerkonto können über die Kostenbremse, bei vertragsgemäßer Nutzung, hinaus keine Kosten entstehen. Die Anpassung der Kostenbremse erfolgt über das Nutzercenter



6.4 Zahlungsverkehr


Der Zahlungsverkehr (SEPA-Lastschrift) für deutsche Nutzer wird ausschließlich über deutsche Bankkonten abgewickelt. In Ausnahmefällen können Zahlungen über Banken, welche das SEPA-Verfahren unterstützen vereinbart werden. Prepaid-Zahlungen (SEPA-Überweisungen) erfolgen auf das Konto der VOIP2GSM bei der UniCredit Bank in Tschechien.


6.5 Mindestumsatz / Mindestabrechnungsbetrag

Der Mindestumsatz pro Monat – aus reinen Telefonentgelten – beträgt 500,00 Euro brutto.

Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, wird ein Schadenersatz fällig.

Aus dem Mindestumsatz von 500,00 Euro pro Monat ergibt sich folgende Abrechnung: Liegt der Bruttoumsatz des Nutzers unter 500,00 Euro - jedoch über 450,00 Euro – wird die Differenz zu dem Mindestumsatz als Schadenersatz berechnet. Der Schadenersatz ist damit auf 50,00 Euro gedeckelt. Liegt der Umsatz niedriger, werden pauschal 50,00 Euro Schadenersatz erhoben.


6.6 Haftung


Prinzipiell haftet der Nutzer uneingeschränkt für sein Nutzerkonto, insbesondere bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung. Die Kostenbremse und andere Schutzmechanismen sind nur bei einer vertragsgemäßen Nutzung verfügbar. Sollte der Nutzer sein Passwort bewusst oder unbewusst an Dritte überlassen, entsteht durch diese eine nicht vertragsgemäße Nutzung. Für etwaige Kosten, Schäden oder Bußgelder hat der Nutzer aufzukommen. Diese können weit über die Kostenbremse oder das Prepaid-Guthaben hinausgehen. Insbesondere dann, wenn ein Dritter den Anschluss für unerlaubte Telefonwerbung oder ähnliches missbraucht. VOIP2GSM deckelt die generellen Ansprüche, welche gegen den Nutzer aus einer unverschuldeten nicht vertragsgemäßen Nutzung geltend gemacht werden können auf 8.000,00 Euro je Einzelfall. Darüber hinaus kann dem Nutzer kein Schaden entstehen. VOIP2GSM reduziert die Summe abermals – auf die Höhe des Prepaid-Guthabens oder der Kostenbremse, wenn der Nutzer im Nutzercenter die möglichen Sicherheitseinstellungen vornimmt und sein Nutzerkonto vor bestimmten Risiken schützt. Dabei schränkt der Nutzer die Nutzung seines Nutzerkontos auf geografische Gebiete und bestimmte Auslastungen ein. Bei der Verwendung von „www“ – weltweit (oder dem Äquivalent: alle Kontinente, alle Länder) – für die Registrierung von Geräten und als Anrufziele, entfällt dieser Schutz und die Haftungssumme beträgt weiterhin 8.000,00 Euro.



§ 7 SEPA

Nutzer können ihr Nutzerkonto jederzeit auf das bequeme SEPA- Lastschriftverfahren umstellen. Das notwendige SEPA Mandat kann bei Vertragsabschluss erteilt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt über das Nutzercenter nachgetragen werden. Änderungen am Mandat lassen sich nur über das Nutzercenter vornehmen. Eine Änderung gleicht einer Neuerteilung und alle notwenigen Schritte werden erneut ausgeführt. Die Richtigkeit der Angaben zum SEPA Mandat werden durch eine Probeüberweisung in Höhe von 1,00 € geprüft. Der überwiesene Betrag wird einer späteren Rechnung gutgeschrieben. Die VOIP2GSM s.r.o. behält es sich vor weitere geeignete Maßnahmen zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Nutzers zu erwägen. Die VOIP2GSM s.r.o. nutzt das Endkunden-SEPA- Mandat – dies gibt dem Nutzer die Möglichkeit Lastschriften bis zu acht Wochen nach deren Ausführung zu prüfen. Der SEPA- Lastschrifteinzug erfolgt 2-5 Tage nach Rechnungslegung. Änderungen am SEPA-Mandat, zum Beispiel am Namen des Kontoinhabers oder der IBAN selbst, müssen mindestens 10 Tage vor Monatsende bei VOIP2GSM s.r.o. gemeldet sein. Die Meldung erfolgt über das Nutzercenter. Während der Änderung und Prüfung steht keine Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.



§ 8 Portierung

8.1 eingehende Portierung


Nutzer können lokale Ortsrufnummern von einem anderen Provider zu der VOIP2GSM s.r.o. portieren lassen. Für die Aufnahme (eingehende Portierung) von Rufnummern zu VOIP2GSM s.r.o. entscheidet VOIP2GSM im Einzelfall, ob die Portierung möglich ist. Für die eingehende Portierung werden keine Gebühren durch die Portierung selbst berechnet.

8.2 ausgehende Portierung

Nutzer können lokale Ortsrufnummer von der VOIP2GSM s.r.o. zu anderen Providern portieren lassen. Bei der Abgabe (ausgehende Portierung) fallen ebenfalls keine Kosten durch die Portierung selbst an.

Eine ausgehende Portierung ist jederzeit möglich – auch während einer Mindestlaufzeit der Rufnummern – dazu sind die Punkte 3.5 und 5 zu beachten.

8.2 Umfang der Portierung

Eine Portierung kann eine oder mehrere Rufnummern enthalten, ebenso sind Rufnummernblöcke möglich. Bei einer Teilportierung muss VOIP2GSM s.r.o. zuvor informiert werden – unter Umständen ist eine Teilportierung nicht möglich – z.B. wenn es sich um Rufnummernblöcke handelt.

8.3. Portierungsdauer und Fristen

Für eine erfolgreiche Portierung ist eine rechtzeitige Vorabstimmung notwendig. Ein angemessener Zeitraum ist hier 30 Tage oder mehr. Generell muss der Portierungstermin mindestens 21 Tage nach dem Tag der erfolgreichen Mitteilung zum Portierungswunsch - liegen.

8.4. Kosten und Gebühren einer Portierung

Für eine eingehende oder ausgehende Portierung werden keine direkten Portierungsgebühren berechnet. Sollten sich bei der Durchführung Schwierigkeiten ergeben z.B. durch wiederholte Ablehnung und Korrektur der Daten, kann VOIP2GSM hierfür eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

Für Servicerufnummern gelten individuelle Vereinbarungen.

Für internationale Rufnummern ist eine Portierung ausgeschlossen.

Bei Geschäftskunden behält sich VOIP2GSM die Zustimmung zur ausgehenden Portierung vor, bis alle Verbindlichkeiten beglichen sind.

§ 9 Kosten

9.1 Rufnummerneinrichtung

VOIP2GSM berechnet für die Einrichtung von Rufnummern einen Pauschalbetrag von 13,50 Euro.

Diese Gebühr wird pro Einrichtung und nicht pro Rufnummer erhoben. Bei der Bestellung einer einzelnen Rufnummer oder eines 5er, 10er, 100er oder 1000er Blocks – fällt diese Gebühr nur einmal an. Gleiches gilt für Rufnummer, welche nach einer eingehenden Portierung eingerichtet werden. Die Gebühr wird nur einmal, für alle in der Portierung enthaltenen Rufnummern oder Blöcke berechnet.

VOIP2GSM erteilt eine Gutschrift für die Einrichtungsgebühr in voller Höhe - beim Erreichen der Mindestvertragslaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten. VOIP2GSM geht bereits zu Beginn vom künftigen Erreichen der Laufzeit aus und schreibt die pauschale Einrichtungsgebühr in Höhe von 13,50 Euro sofort gut. Sollte der Laufzeitvertrag früher gekündigt und die Rufnummern nicht bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bei VOIP2GSM geschaltet bleiben, widerruft VOIP2GSM diese Gutschrift.



9.2 Kosten für Recherche und Nachforschung


Prinzipiell stehen Rechnungen und Verbindungsnachweise für zwölf bzw. drei Monate kostenlose im Nutzercenter zur Verfügung. Zusätzlich wird der Nutzer über die Ablage einer neuen Rechnung per E-Mail informiert. Ruft der Nutzer diese Dokumente oder Informationen nicht in den vereinbarten Zeiträumen ab, können VOIP2GSM beauftragt werden – diese Informationen oder Dokumente erneut – gegen eine Bearbeitungsgebühr - bereitzustellen.

Einzelverbindungsnachweis:

für Verbindungen vor länger als drei Monaten 6,90 € (aktuelle Verbindungen, letzte drei Monate – können jederzeit im Nutzercenter eingesehen werden)

Rechnungen:

Verbindungen/Kosten vor länger als zwölf Monaten 14,00 € (aktuelle Rechnungen, letzte zwölf Monate – können jederzeit im Nutzercenter eingesehen werden)

Recherche:

Suche nach Verbindungen/Anrufen usw. 25,00 €


9.3 Servicepauschalen

VOIP2GSM berechnet keinerlei Grundgebühren oder Grundkosten für den eigentlichen Vertrag mit dem Nutzer. Benötigt der Nutzer Support bei der Einrichtung oder Anbindung des Service oder einzelner Produkte kann er gegen den Pauschalbetrag von 60,00 Euro einen einstündigen Support bei VOIP2GSM buchen. Diese Pauschale ist für eine Anfrage anwendbar.

Änderungen, welcher der Nutzer selbst durchführen kann, aber trotzdem VOIP2GSM beauftragt, werden mit einer Servicepauschale von 10,00 Euro berechnet. Dazu gehören:

· Änderung der Kostenbremse

· Änderung der Zahlungsmethode

· Änderung des SEPA-Mandats

· Bestellung von SIP-IDs

· Freischalten von gesperrten IP-Adressen


Alle diese Aufgaben können kostenlos vom Nutzercenter aus ausgeführt werden.


9.4 Support

Der Support im BASIC-Tarif beschränkt sich Störungsmeldungen durch den Nutzer


9.5 übrige Leistungen

Weitere, nicht näher spezifizierte Dienstleistungen werden nach Aufwand pro Stunde je 60,00 € abgerechnet.



§ 10 Datenpflege persönlicher Informationen / Einsehen von Informationen

10.1 Nutzerkonto


Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten auf einem aktuellen Stand zu halten. Dies beinhaltet die Anschrift, Kontaktmöglichkeiten sowie falls vorhanden die Bankverbindung. VOIP2GSM s.r.o. haftet nicht für Folgen, welche durch falsche oder veraltete Nutzerdaten, dem Nutzer selbst entstehen.


10.2 Erreichbarkeit


Der Nutzer kann im Nutzercenter eine Test-Email an seine dort hinterlegte E-Mail-Adresse senden lassen, um sicherzustellen, dass alle E-Mails ordentlich empfangen werden können. Der Nutzer allein ist dafür verantwortlich, dass ihn E-Mails von VOIP2GSM erreichen. Eine an den Zielserver erfolgreich übermittelte E-Mail gilt als zugestellt.


10.3 Etikette

E-Mail-Adressen, welche den Firmennamen VOIP2GSM – gleich welcher Schreibweise enthalten sind nicht zulässig. Die Verwendung des Namens VOIP2GSM in einer E-Mail-Adresse wird ausdrücklich untersagt. Auch werden weitere E-Mail-Adressen, wie „spam“,“trash“ und ähnliche evtl. ebenfalls nicht zugelassen. Bei einer Kontaktaufnahme nutzt der Nutzer, die im System hinterlegte E-Mail-Adresse oder eine der Alternativadressen, welche ebenfalls im Nutzercenter hinterlegt werden können. Der Nutzer fügt jeder E-Mail seine Nutzerummer/-ID (erster Teil der SIP-ID vor dem Punkt) hinzu.

10.4 Informationen und Benachrichtigungen von VOIP2GSM

VOIP2GSM informiert über Änderungen (Wartungen, Produkte, Preise) im Nutzercenter über die entsprechenden Anzeigesysteme und/oder per E-Mail.

Wichtige Informationen, wie z.B. Preiserhöhungen werden in jedem Fall zusätzlich per E-Mail Versand. VOIP2GSM hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Nutzerentsprechende E-Mails auch tatsächlich erhält.

Unter anderem ist der Erhalt der monatlichen Informations-E-Mail zur Ablage einer neuen Rechnung völlig unerheblich, da der Nutzer weiß, dass monatlich eine Rechnung erstellt wird und diese im Nutzercenter einsehbar ist.


§ 11 Leistungsverweigerungsrecht

VOIP2GSM s.r.o. kann unter bestimmten Umständen ein Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Ein solcher Grund liegt insbesondere beim Zahlungsverzug vor. Der Nutzer ist als Leistungsnehmer in der „Bringepflicht“. Der Grund einer nicht eingelösten SEPA Lastschrift ist für VOIP2GSM, alleine der Zahlungseingang zählt.

Von einer solchen Sperrung sind in der Regel auch Zusatzleistungen betroffen. Gehören lokale Ortsrufnummern zu diesen Zusatzleistungen, stehen diese nach einer Sperrung auch nicht mehr zur Verfügung und die Nummern sind während der Sperrzeit nicht mehr erreichbar. Insbesondere beim Zahlungsverzug – wird ein Nutzerkonto erst nach vollständigem Ausgleich, sowie der Übernahme der Rücklastschriftgebühren, welche durch die Bank anfallen, wieder freigeschaltet.

Kommt es bei Postpaid-Konten zu Zahlungsschwierigkeiten – gleich welcher Art – wird das Konto auf Prepaid umgestellt. Das Konto wird bei dieser Umstellung nicht gesperrt.

Anwendung des gesetzlich geregelten Zahlungsverzugs:
Die Umstellung von SEPA auf Prepaid (z.B. bei einer Lastschriftrückgabe) – entspricht keiner Sperrung. Der Nutzer hat sofort die Möglichkeit das Konto weiter zu nutzen - in dem er auf das Prepaid-Nutzerkonto ein Guthaben auflädt.


§ 12 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der VOIP2GSM s.r.o. Server im BASIC-Tarif liegt bei über 96,2% – Wartungen bereits eingeschlossen. Nicht im Einflussbereich von VOIP2GSM s.r.o. liegt die Technik der Netzbetreiber, Netzdienstleister oder Gegenstellen. Über die Verfügbarkeit einzelner Routen, insbesondere Auslandsrouten – kann daher keinerlei Aussage getroffen werden. Im Störungsfall sind wir bemüht, in kürzester Zeit Abhilfe durch Behebung oder Alternative zu schaffen.



§ 13 Nutzerinformation: Newsletter

VOIP2GSM s.r.o. versendet regelmäßig einen Newsletter, welcher neben allgemeinen Informationen auch wichtige Hinweise zu Änderungen in Bezug auf Leistungen oder Preise enthalten kann. Der Newsletter ist kostenlos und wird elektronisch versandt. Die An- und Abmeldung für den Empfang des Newsletters muss selbsttätig erfolgen. Der Bezug des Newsletters ist freiwillig - eine Verpflichtung zum Bezug gibt es nicht. Der Newsletter ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Der Newsletter ist jedoch das allgemeine Informationsmedium und dient als Nutzerkontakt.



§ 14 Nutzerinformation: Speicherung der vom Nutzer an VOIP2GSM übermittelten Daten

Angaben mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag werden von VOIP2GSM gespeichert. Diese Speicherung erfolgt auf den Servern von der VOIP2GSM s.r.o. als Datensatz und kann vom Nutzer über das Nutzercenter nicht eingesehen werden. VOIP2GSM versichert, nur die Daten zu speichern, welche zum Zustandekommen des Vertrages und dessen Unterhaltung absolut notwendig sind. Einzelne personenbezogene Daten werden im Nutzercenter unter „persönliche Daten“ angezeigt und können dort entsprechend auch geändert werden. Die Webseiten, die Datenbanken und auch sonstige Kommunikation mit den Servern der VOIP2GSM s.r.o. sind durch moderne Verschlüsselungsmethoden entsprechend gesichert. Um dem hohen Datenschutz Standard in Deutschland gerecht zu werden, wird die Telefonie deutscher Nutzer, ausschließlich auf Servern deren Standort ebenfalls Deutschland ist, abgebildet. Da die Datenverarbeitung und Rechnungslegung ebenfalls auf diesen Servern erfolgt, verbleiben die Daten zu jeder Zeit in Deutschland.

Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers, kann seine gesamte Dienstnutzung auf einen ausländischen Server ausgelagert werden. Die Vermittlung, Verbindungsdaten und sonstige gespeicherte Informationen – werden dann ausschließlich über diesen Server abgewickelt und unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Landes.



§ 15 Nutzerinformation: Korrekturhinweis

Der Nutzer kann seine Eingaben vor der Abgabe einer Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. VOIP2GSM informiert den Nutzer dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Der Nutzer kann den Bestellprozess auch jederzeit durch Schließen des Browserfensters komplett abbrechen bzw. beenden. Auch nach Vertragsabschluss ist es möglich, persönliche oder vertragsbezogene Daten zu ändern. Dies geschieht zum Teil über das Nutzercenter, einige wenige Änderungen können nur durch Kontaktaufnahme zum Supportteam durchgeführt werden.



§ 16 Nutzerinformation: AGB und Angebot

Die AGB – in ihrer aktuellen Fassung und Gültigkeit für Deutschland können jederzeit auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. eingesehen und heruntergeladen werden. Der Nutzer kann sich eine Kopie der aktuellen AGB auch zusenden lassen. Die AGB in Vorgängerversionen bleiben bei der VOIP2GSM s.r.o. gespeichert und können bei berechtigten Interesse abgefragt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein gültiger Vertrag, aus der Zeit, in welcher die entsprechenden AGB ihre Gültigkeit hatten. Für die eigene Verwendung steht es dem Nutzer frei - beim Bestellvorgang ein Screenshot oder ein Foto vom Bildschirm anzufertigen. Alternativ kann die entsprechende Seite ausdruckt werden. Gleiches gilt für die Bestellung von Dienstleistungen oder Zusatzleistungen.

§ 17 anonYmous Server

17.1 Allgemeines

Die „anonYmouse“ Server von VOIP2GSM sind dienen zum Schutz der Privatsphäre des Nutzers.

Sie sind in keiner Weise zur Planung, Durchführung oder Beteiligungen an Straftaten gedacht. Ihr einziger Zweck ist die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zu erhalten – egal wem gegenüber.

17.2 Kosten

Die Nutzung der „anonYmous“ Server ist kostenpflichtig und wird nach 3 Stufen der Anonymisierung angeboten. Die Kosten beschränken sich auf eine Grundgebühr. Andere Kosten – wie z.B. erhöhte Verbindungsentgelte – gibt es nicht. Die Abrechnung erfolgt analog anderer Zusatzleistungen monatlich.

17.3 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des vollständigen Service hängt im Wesentlichen von den verwendeten Endgeräten und dem zur Verfügung stehenden Internetanschluss ab. Besonders in öffentlichen WLAN-Netzen kann es sein, dass z.B. der notwendige Port 5061 nicht zur Verfügung steht, da für unverschlüsselte Telefonie lediglich der 5060 freigegeben wurde.

Eine eingeschränkte Nutzbarkeit oder Verfügbarkeit bring kein Recht auf Preisminderung mit sich.

17.4 Serverstandort

Die „anonYmous“ Server befinden sich in verschiedenen Ländern – weltweit. Trotzdem wird bei der Nutzung durch das Routing ein Server in „der Nähe des Nutzers“ gewählt – allerdings nicht in dessen Heimatland.

17.5 Definition „anonym“

Die „anonYmous“ Server setzen zur Signalisierung TLS zur Verschlüsselung der Übertragung ein. Gesprächsdaten selbst werden per SRTP verschlüsselt und transportiert. Das Protokoll lässt weitere End-zu-End-Verschlüsslungen – durch Drittsoftware auf dem Gerät des Anrufers und Angerufenen zu.

Je nach gewählte Anonymisierungsstufe werden keine, anonymisierte oder gekürzte Verbindungsdaten gespeichert. Die Abrechnung enthält – gleich welcher Stufe - lediglich die Position „Telefonservice“.

17.6 Hinweis

Das Produkt „anonYmous“ Server wird vom Standort Tschechien aus angeboten und ist im Einklang mit den in Tschechien geltenden Bestimmungen. VOIP2GSM ist nicht bekannt und hat keinen Einfluss darauf, ob und wie dieses Produkt im Heimatland des Nutzers genutzt werden darf.

§ 18 Widerrufsrecht

(entfällt für gewerbliche Nutzer des BASIC-Tarifs)



§ 19 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Gewährleistung selbst, schließt die Haftung für Folgeschäden aus.



§ 20 Geltendes Recht / Gerichtsstand / Bundesnetzagentur

Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und ist ein tschechisches Unternehmen. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik. Der Nutzer ist sich darüber bei der Eröffnung seines Nutzerkontos im Klaren.

Werden deutsche BGB Paragraphen genannt, bedeutet dies ausschließlich, dass nach dem Wortlaut und der Bedeutung dieses Paragraphen gehandelt oder entschieden wird. Es bedeutet nicht, dass hier generell das deutsche Recht angewendet wird.

Europäische Vorschriften werden anerkannt und berücksichtigt.

Die VOIP2GSM erkennt die deutsche Bundesnetzagentur nur im Rahmen des Rufnummerngeschäftes an. Für sämtliche weiteren Dienste inkl. der Telefonverbindungen selbst, gelten die Bestimmungen, Regelungen und Gesetze der Tschechischen Republik.


§ 21 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Punkte aus dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Punkte oder der Vereinbarung selbst. Der Nutzer und die VOIP2GSm bemühen sich diesen oder diese Punkte zu klären und ggf. Ersatz dafür zu schaffen.


(Ende der AGB mit Punkt 21)

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