VOIP2GSM s.r.o.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
(GÜLTIG FÜR DEN REGULÄREN VOIP2GSM.STANDARD TARIF UND STARTER)
- für Neukunden ab 01.06.2024 -
§ 1 Geltungsbereich, Nutzerinformation
1.1 Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen der VOIP2GSM s.r.o. (auch genannt als VOIP2GSM) – und den
Verbrauchern und Unternehmen, welche Dienstleistungen im Bereich der
Internet-Telefonie (VOIP, VoiceOverIP), der Weiterleitung von Telefaxen auf
E-Mail-Adressen und weiterführende Leistungen auf diesem Gebiet – in
Anspruch nehmen (wollen). Entgegenstehende oder von den
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von VOIP2GSM nicht
anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch (übersetzt). Das Verständnis für
übliche -englische Begriffe- wird vorausgesetzt und gilt ebenfalls als
vereinbart.
1.2 Begriffsdefinition
VOIP2GSM s.r.o. in den Geschäftsbedingungen auch VOIP2GSM oder Vertragspartei genannt
Nutzer – gleich Kunde oder Interessent, auch Vertragspartner genannt
S.R.O. – Rechtsform des Unternehmens – ähnlich Limited oder GmbH
Nutzercenter – https://config.voip2gsm.eu interner Bereich für Nutzer
Supportcenter – https://support.voip2gsm.eu Ticket- und Supportanfragen von Nutzern
1.3 Sitz und Leistung
Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und bietet Internet
Telefondienstleistungen in ganz Europa bzw. weltweit an. Dabei gelten für
jedes einzelne Land, eigene Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Deutschland, Österreich und die
Schweiz anwendbar. Die VOIP2GSM s.r.o. erbring Ihre Leistungen von
Tschechien aus – es gilt das tschechische Recht. Das Angebot von VOIP2GSM
ist nicht explizit an Kunden aus dem jeweiligen Vertragsland gerichtet. Die
Angebote, Webseiten und AGB wurden in die Vertragssprache übersetzt.
1.4 Lokalisierung
VOIP2GSM s.r.o. bietet sämtliche Leistungen "ab Tschechien" an. Trotzdem
wurde versucht durch die Lokalisierung des Angebotes, auf das jeweilige
Vertragsland einzugehen, so dass z.B. von Deutschland aus keine +49
vorgewählt werden muss. Auch werden dem Nutzer in erster Linie SIP-Server im
Vertragsland angeboten. Sollte sich im Vertragsland kein SIP-Server
befinden, werden dem Nutzer andere Optionen angeboten.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Inhalt
Die Angebote auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. stellen eine
unverbindliche Aufforderung an den Nutzer dar, Dienstleistungen in Anspruch
zu nehmen.
2.2 Ablauf
Die Anmeldung als neuer Nutzer erfolgt ausschließlich über die Webseiten der
VOIP2GSM s.r.o.. Generell sind Vertragsabschlüsse per Telefon, E-Mail oder
Telefax ausgeschlossen. Nach Eingabe der persönlichen Daten des Nutzers und
mit dem Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ - gibt der Nutzer
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Telefondienstvertrages mit
der VOIP2GSM s.r.o. ab. Sofern es sich um eine kostenlose Dienstleistung
handelt, kann der Button-Text auch „Anmelden“, Senden“, „Speichern“ oder
„Bestellen“ lauten.
2.3 Annahme
VOIP2GSM s.r.o. ist nicht zur Annahme des Vertrages verpflichtet und
entscheidet nach Prüfung der Anmeldedaten und anderer Umstände, ob ein
entsprechender Vertrag zustande kommt oder nicht. Dies gilt für auch für weitere Bestellungen.
2.4 Vertragszeit
Verträge zwischen VOIP2GSM s.r.o. und dem Nutzer werden auf unbestimmte Zeit
geschlossen – für die grundsätzliche Telefoniedienstleistung gibt es keine
Mindestvertragslaufzeit. Zusatzleistung wie zum Beispiel lokale
Ortsrufnummern, internationale Rufnummern und Telefonanlagen verfügen
jedoch über eine Mindestvertragslaufzeit. Diese werden unmittelbar vor
Abschluss des zusätzlichen Vertrages mitgeteilt.
2.5 Grundgebühren und Vertragskosten
Für den Vertragsabschluss fallen keinerlei Bearbeitungsgebühren an. Generell
ist das grundsätzliche Telefonieangebot von VOIP2GSM s.r.o. frei von
Grundgebühren. Zusatzleistung sind davon ausgenommen.
2.6 Vertragsgemäße Nutzung
VOIP2GSM überlässt dem Nutzer ein Nutzerkonto, welches es dem Nutzer
ermöglicht Anrufe zu tätigen, ggf. zu Empfangen und andere Leistungen zu
nutzen. Diese Leistungen können kostenfrei und kostenpflichtig sein.
VOIP2GSM erlaubt die Nutzung des Dienstes nur dem direkten
Vertragspartner/Nutzer. Überlässt der Nutzer den Zugang zum Nutzerkonto
oder Leistungen bewusst an Dritte, haftet der Nutzer finanziell
uneingeschränkt für die, durch den Dritten verursachten Kosten. Eine
Nutzung durch Dritte im Unternehmen, im gemeinsamen Haushalt oder ähnlichen
wird als „vertragsgemäß“ toleriert, so lange diese Nutzung tatsächlich, dem
zwischen dem Nutzer und VOIPGSM geschlossenem Vertrag entspricht. Überlässt
der Nutzer unbewusst oder bewusst sein Nutzerkonto, seine Zugangsdaten oder
ähnliches an Unbekannte/Fremde/Dritte ist dies eine „nicht vertragsgemäße
Nutzung“. Der Nutzer haftet hier finanziell im vollen Umfang für Schäden,
Kosten und ähnliches. (6.5 beachten)
2.7 Vermittlung
VOIP2GSM toleriert Konten, welche durch Vermittler/Reseller erstellt und betreut werden. VOIP2GSM behält sich allerdings vor, den Support solcher Konten, gegenüber dem tatsächlichen Nutzer zur verwehren und auf den Vermittler/Reseller zu verweisen. Umgekehrt, kann der Support auf den Nutzer beschränkt werden, wenn die Rolle des Vermittlers/Resellers nicht klar erkennbar ist.
Grundsätzlich gibt es bei VOIP2GSM kein Reseller- oder Vermittlerstatus.
§ 3 Kündigung
3.1 Allgemeines
Beide Vertragsparteien sind jederzeit zu einer fristgerechten Kündigung des
Vertragsverhältnisses berechtigt. Die Kündigung berührt nicht die
Verpflichtungen, welche eventuell durch Zusatzleistungen und einer
Mindestvertragslaufzeit entstehen.
Die Frist gilt immer zum letzten Tag, des folgenden Monats.
3.2 Kündigung Telefonie
Nach der Kündigung der Telefoniedienstleistung durch den Nutzer, wird das
Nutzerkonto geschlossen. Ein Zugang zu vorangegangenen Abrechnungen oder
Verbindungen ist nicht mehr möglich. Auch ist eine Reaktivierung des
Nutzerkontos nicht möglich. Verfügt der Nutzer über ein Prepaid-Nutzerkonto
wird das eventuell verbleibende Guthaben binnen ca. 60 Tagen ausgezahlt. (siehe
3.5, siehe akt. Preisliste)
3.3 Kündigung Zusatzleistungen
Nach der Kündigung von Zusatzleistungen bleiben die Leistungen und
Verpflichtung so lange verfügbar, wie es die Mindestvertragslaufzeit
vorsieht. Gleiches gilt für die Zahlungsverpflichtung, welche ggf. mit dem
Laufzeitvertrag eingegangen wurde. Insbesondere bei der Übertragung von
Telefonnummern zu einem anderen Anbieter, kann das Ende der
Vertragslaufzeit, durch Zahlung der restlichen Vertragsgebühren evtl. zzgl.
eines Schadenersatzes, vorgezogen werden – Leistung und Verpflichtung
entfallen dann verfrüht. (siehe akt. Preisliste)
3.4 Kündigung aus wichtigem Grund
VOIP2GSM s.r.o. behält sich eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich
vor. Insbesondere beim Überschreiten eines Zahlungsziels, Unregelmäßigkeiten
in der Zahlung oder dem Verdacht auf Missbrauch des Nutzerkontos kann
VOIP2GSM s.r.o. das Nutzerkonto unverzüglich sperren. In der Regel wird der
Nutzer zuvor per E-Mail kontaktiert.
3.5 Rückzahlung
Die Rückzahlung von evtl. Guthaben nach einer Vertragsbeendigung erfolgt
zeitnah, binnen ca. 60 Tagen nach Vertragsende. Dabei hat der Nutzer rechtzeitig
einen Zahlungsweg mit VOIP2GSM zu vereinbaren, welcher kostenlos für
VOIP2GSM nutzbar ist bzw. dem Rückzahlungsbetrag angemessen gegenübersteht.
Liegen die Kosten der Zahlung weit über dem Rückzahlungsbetrag, verzichtet
der Nutzer auf die Rückzahlung – sofern er diesen Zahlungsweg zu
verantworten hat (z.B. beim Umzug in ein nicht EU-Land). Bei der
Rückzahlung einer teilweise genutzten 'Erst-Einzahlung/Aufladung' werden
sämtliche evtl. Bonuszahlungen und Zahlungsgebühren - insb. PayPal/GP
Webpay-Gebühren vom Rückzahlungsbetrag abgezogen. Auf die Rückzahlung eines
Guthabens mit bereits abgezogenen Zahlungskosten - unter (kleiner) einem
(1) Euro verzichtet der Nutzer. Das Guthaben kann selbstverständlich
aufgebraucht werden. (siehe akt. Preisliste)
3.6 Verjährung
Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für die Auszahlung von Guthaben.
3.7 Kündigung mit „Nichtnutzung“
Nutzerkonten, welche länger als 6 Monate nicht genutzt werden, werden aus Sicherheitsgründen automatisch geschlossen.
Nutzerkonten, welche unentgeltliche Leistungen (z.B. kostenlose Rufnummer) von VOIP2GSM beziehen, aber länger als 3 Monate nicht genutzt werden, werden automatisch geschlossen.
Eine Nutzung ergibt sich aus dem Bezug von Leistungen, welche mit einem Entgelt verbunden sind.
§ 4 Preise (insb. Verbindungsentgelte)
4.1 Allgemeines
Es gelten ausschließlich Preise, welche auf den Webseiten der VOIP2GSM
s.r.o. veröffentlicht wurden. Für Preise von Vergleichswebseiten,
Verzeichnissen oder sonstigen Quellen wird keine Gewähr übernommen, noch
Auskunft darüber gegeben. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive
gesetzlicher Mehrwertsteuer (falls zutreffend). Alle Preise und Leistungen
gelten „ab“ Tschechien bzw. Verbindungsentgelte „ab“ dem Vertragsland.
VOIP2GSM kann von überall aus der Welt genutzt werden, das Heimatnetz des
Angebotes bleibt jedoch zu jederzeit das lokalisierte Vertragsland. Somit
sind alle Anrufe – auch in das aktuelle Aufenthaltsland –
Auslandsgespräche, wenn dieses nicht das Vertragsland ist.
Die Höhe der Verbindungsentgelte selbst, wird kein starrer
Vertragsbestandteil bei Abschluss des Vertrages. Die Verbindungsentgelte
können sich jederzeit im Rahmen von Entgeltanpassungen ändern. Die weitere
Nutzung der Verbindungen mit geänderten Entgelten steht dem Nutzer
jederzeit frei. Nutzer werden über Änderungen von Verbindungsentgelten
zuvor informiert. Bei einer Änderung der Verbindungsentgelte im
lokalisierten Vertragsland (z.B. für Verbindungen nach +49 / Deutschland)
steht dem Nutzer zusätzliche zu der Möglichkeit, die Nutzung der Verbindung
einzustellen, ein Recht auf Kündigung zu. Laufzeitverträge z.B. für
Rufnummern bleiben davon unberührt, da diese in keinem Zusammenhang zu
ausgehenden Verbindungsentgelten stehen und weiterhin unverändert
fortgesetzt werden können.
Änderungen von Entgelten für Rufnummern oder andere Zusatzleistungen sind
davon ausgeschlossen. Hier hat der Nutzer bei einer Erhöhung von Entgelten
das Recht auf Kündigung. (siehe akt. Preisliste)
4.2 Preis Auskunft
Auf den Webseiten von VOIP2GSM s.r.o. gibt es verschiedene Möglichkeiten die
aktuellen Tarife einzusehen. Dabei stehen verschiedene Tools zur Verfügung,
welche anhand der Telefonnummer exakt den entsprechenden Tarif ermitteln und
anzeigen. Zusätzlich steht das gesamte Preisverzeichnis zum Download zur
Verfügung (als PDF Datei). Der Nutzer kann davon ausgehen, dass der Preis
zum Zeitpunkt der Abfrage verbindlich und richtig ist. Insbesondere bei
Auslandsgesprächen muss der Nutzer die Preisauskunft regelmäßig benutzen.
Dem Nutzer steht die –Preisansage- zur Verfügung. Dieser Dienst teilt dem
Nutzer zu Beginn eines jeden Anrufs den genauen Preis pro Minute für das
folgende Gespräch mit. Der Nutzer hat bei Missfallen genügend Zeit, das
Gespräch abzubrechen ohne, dass Gebühren entstehen.
4.3 Preiserhöhung
Änderungen der Preise insbesondere Erhöhungen werden rechtzeitig per
Newsletter oder E-Mail beim Nutzer angezeigt. VOIP2GSM s.r.o. kann nicht
sicherstellen, dass der Nutzer den Newsletter oder die E-Mail erhält,
sodass der Nutzer dazu verpflichtet wird, die Preise regelmäßig selbst zu
prüfen. Eine Preiskorrektur, welche auf einen Eingabefehler zurückzuführen
ist, kann jederzeit ohne Ankündigung erfolgen. Preisänderungen wirken sich
nie auf in der Vergangenheit liegende Leistungen aus.
(4.1 und 4.2 beachten)
4.4 Preise für Unternehmen, welche keine Verbraucher sind
Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID erhalten ihre Rechnung –
netto – ohne Mehrwertsteuer im sogenannten ReversChargeVerfahren (sofern
aus der EuG). Dabei führt der Rechnungsempfänger die Mehrwertsteuer selbst
ab. Ist der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Mehrwertsteuer
unter Umständen direkt einbehalten werden. Um eine Rechnung
mehrwertsteuerfrei im ReverseCharge-Verfahren zu erhalten, muss zum
Zeitpunkt der Rechnungslegung die Umsatzsteuer-ID hinterlegt und geprüft
sein. Es gibt keine (!) Möglichkeit eine einmal erstellte Rechnung
diesbezüglich abzuändern.
4.5 Berechnung der Telefongebühren
Sämtliche Preise der VOIP2GSM s.r.o. sind Minutenpreise. Wenige Ausnahmen
bilden Servicenummern, Premium-Auskunfts-Dienste und ähnliche Sondernummern
welche pro Minute oder pro Gespräch abgerechnet werden. Die Verbindungen,
welche im normalen Minutenpreis abgerechnet werden unterliegen dabei dem
vorteilhaften 30 Sekunden Takt. Für ein Gespräch von 30 Sekunden Länge wird
demzufolge auch nur der halbe Minutenpreis berechnet. Die Verbindungszeit
ist die tatsächliche Zeit, in welcher eine Verbindung zwischen zwei
Endpunkten besteht. Die zur Abrechnung genutzte Verbindungszeit wird
VOIP2GSM s.r.o. von den Netzbetreibern nach Gesprächsende zur Verfügung
gestellt. In dieser Verbindungszeit sind weder die Zeiten für die
Vermittlung noch für das Klingeln enthalten.
4.6 Vermittlungsgebühren
VOIP2GSM hat keinen Einfluss darauf, wie die Vermittlung am angerufenen
Endpunkt funktioniert. Telefonzentralen, Behörden oder andere Stellen
nehmen unter Umständen das Gespräch bereits entgegen, obwohl weiterhin ein
Klingelton zu hören ist und vermitteln intern weiter. Da hier das Gespräch
bereits entgegengenommen wurde, entstehen ebenfalls bereits Kosten.
§ 5 Mindestlaufzeiten
5.1 Allgemeines
Der Vertrag über die generellen Telefondienstleistungen unterliegt keiner
Mindestlaufzeit. Auch bestimmte Zusatzleistungen wie zum Beispiel der
Rechnungsversand per Post, das Monitoring des Accounts, die Nutzung von
kostenlosen Telefonfeatures - unterliegen keiner Mindestlaufzeit.
5.2. Mindestlaufzeiten
Folgende Leistungen unterliegen einer Mindestlaufzeit:
- 24 oder 36 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
- Verlängerung um jeweils einen Monat
- 36 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
- Verlängerung um jeweils einen Monat
- 12 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
- Verlängerung um jeweils 12 Monate
Hinweis: Die Verlängerung ergibt sich aus dem Produktmerkmal
„kostenlos“. Da dieser Vorteil nach der Mindestlaufzeit nicht entfällt,
wird das Produkt erneut für 12 Monate gebucht.
- 6 oder 12 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
- Verlängerung um jeweils 2 Monate
- 3 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
- Verlängerung um jeweils 3 Monate
- ein Monat Mindestvertragslaufzeit
- monatlich kündbar,
- Verlängerung um jeweils einen Monat
Die Kündigung muss innerhalb der Frist per E-Mail, Telefax, Brief, Supportcenter oder über das Nutzercenter erfolgen. Prinzipiell genügt das Nutzer-/ oder Supportcenter, denn der Vertrag wurde Online abgeschlossen. Ein Brief, ggf. sogar per Einschreiben – ist auf keinen Fall nötig! VOIP2GSM bestätigt eine Kündigung ausschließlich per E-Mail.
Definition von „monatlich kündbar“:
Um Unstimmigkeiten auszuschließen wird der Terminus „monatlich kündbar“ wir folgt definiert: Eine heute eingegangene Kündigung, beendet die gekündigte Leistung – zum letzten Tag des folgenden Monats.
Eine Kündigung an einem beliebigen Tag im Mai, erfolgt also zum
darauffolgenden 30. Juni.
Sollen insbesondere Rufnummern zu einem anderen Anbieter übertragen werden,
kann das Ende der Mindestvertragslaufzeit herangezogen werden, indem die
Kosten für die restliche Vertragslaufzeit zzgl. eines evtl. Schadenersatzes
- unmittelbar gezahlt werden. Hier ist besonders die nötige Vorlauf- und
Planungszeit zu beachten. (§8 beachten / siehe akt. Preisliste)
5.3. Schadenersatz
Bei der frühzeitigen Kündigung von Laufzeitverträgen kann VOIP2GSM zzgl. der
Gebühren aus der Restlaufzeit - einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 5,00
Euro berechnen.
§ 6 Kredit-Verfügungsrahmen/Zahlungsarten
6.1 Allgemeines
VOIP2GSM s.r.o. bietet im Wesentlichen zwei Zahlungsarten an: Prepaid und
Postpaid. Die Zahlungsdienstleister, auf welche VOIP2GSM zurückgreift,
können dabei variieren oder sich durch deren Verfügbarkeit – ohne
Ankündigung ändern. Die angebotenen Zahlungsarten sind dabei auch kein
Vetragsbestandteil.
6.1 Prepaid
Prepaid-Nutzerkonten (Vorkasse-Nutzerkonten) werden per Banküberweisung oder
GPWebPay oder PayPal aufgeladen (die Verfügbarkeit von PayPal und GP Webpay
kann variieren; insb. PayPal steht zur einmalig zur Aufladung eines
Startguthabens zur Verfügung). Der Nutzer ist selbst verantwortlich, dass
auf seinem Nutzerkonto ausreichend Guthaben vorhanden ist, um die Telefonie
zu nutzen. Ist kein Guthaben mehr vorhanden, können keine Gespräche mehr
geführt werden oder laufende Gespräche werden ggf. sogar unterbrochen.
Nutzt der Prepaid-Nutzer Zusatzleistungen wie lokale Ortsrufnummern, welche
monatlich berechnet werden, muss für diese monatliche Abrechnung ebenfalls
ausreichend Guthaben vorhanden sein, da sonst die Nutzung der
Zusatzleistungen eingeschränkt werden kann. Telefoniekosten über den
Aufladebetrag des Nutzerkontos hinaus können bei vertragsgemäßer Nutzung
nicht entstehen. Kosten für Zusatzleistungen sind davon unberührt und
werden während der Mindestvertragslaufzeit vom Nutzerkonto abgebucht. Bei
Vertragsende werden vorhandene Guthaben auf ein vom Nutzer zu benennendes
Girokonto zurücküberwiesen. (siehe 3.5, siehe akt. Preisliste) Der kleinste Prepaid-/Aufladebetrag
beträgt 5,00 Euro.
6.2 Prepaid Startguthaben
Neue Nutzer können einmalig ein Startguthaben – zurzeit über PayPal - für 1,00 Euro erwerben. Dieses Guthaben dient zum Testen und Kennenlernen des Dienstes. Der Nutzer trägt in diesem Fall die Zahlungskosten vollständig, so dass ca. 0,60 Euro als tatsächliches Guthaben zur Verfügung stehen. Das Startguthaben wird nicht erstattet.
6.3 Postpaid
Postpaid-Nutzerkonten (Kredit-Nutzerkonten) werden nach der monatlichen Abrechnung durch Zahlung per Rechnung ausgeglichen.
Voraussetzung ist eine entsprechende Kreditvereinbarung mit VOIP2GSM. Dazu gehört unter Umständen eine positive Kreditauskunft.
Kredit-Nutzerkonten sind Schulen, Behörden oder öffentliche Einrichtungen vorbehalten. Unternehmen mit regelmäßigen, hohen Umsätzen, können ebenfalls die Einrichtung eines Kredit-Nutzerkontos beantragen.
Generell ist Postpaid erst ab monatlichen Rechnungsbeträgen über 20,00 Euro möglich.
Für die Rechnungslegung wird eine Gebühr erhoben.
Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der bei Abschluss eines Kredit-Nutzervertrages hinterlegten Preisliste.
6.4 Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr über Bankkonten - wird ausschließlich per SEPA
abgewickelt. Die Bankkonten von VOIP2GSM befinden sich in Tschechien,
welches zum SEPA-Raum gehört. Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums sind
keine, den Banken nach bezeichnete, Auslandsüberweisungen.
6.5 Mindestabrechnungsbetrag
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich Kleinstbeträge von der
Rechnungslegung oder Abrechnung auszuschließen. Demzufolge erfolgt eine
Anmahnung ebenfalls ungeachtet der Rechnungssumme.
6.6 Haftung
Prinzipiell haftet der Nutzer uneingeschränkt für sein Nutzerkonto,
insbesondere bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung. Die Kostenbremse und
andere Schutzmechanismen sind nur bei einer vertragsgemäßen Nutzung
verfügbar. Sollte der Nutzer sein Passwort bewusst oder unbewusst an Dritte
überlassen, entsteht durch diese eine nicht vertragsgemäße Nutzung. Für
etwaige Kosten, Schäden oder Bußgelder hat der Nutzer aufzukommen. Diese
können weit über die Kostenbremse oder das Prepaid-Guthaben hinausgehen.
Insbesondere dann, wenn ein Dritter den Anschluss für unerlaubte
Telefonwerbung oder ähnliches missbraucht. VOIP2GSM deckelt die generellen
Ansprüche, welche gegen den Nutzer aus einer unverschuldeten nicht
vertragsgemäßen Nutzung geltend gemacht werden können auf 2.500,00 Euro je
Einzelfall. Darüber hinaus kann dem Nutzer kein Schaden entstehen. VOIP2GSM
reduziert die Summe abermals – auf die Höhe des Prepaid-Guthabens oder der
Kostenbremse, wenn der Nutzer im Nutzercenter die möglichen
Sicherheitseinstellungen vornimmt und sein Nutzerkonto vor bestimmten
Risiken schützt. Dabei schränkt der Nutzer die Nutzung seines Nutzerkontos
auf geografische Gebiete und bestimmte Auslastungen ein. Bei der Verwendung
von „www“ – weltweit (oder dem Äquivalent: alle Kontinente, alle Länder) –
für die Registrierung von Geräten und als Anrufziele, entfällt dieser
Schutz und die Haftungssumme beträgt weiterhin 2.500,00 Euro.
§ 7 Zahlungsfristen
Für alle Rechnungen, welche VOIP2GSM an den Nutzer ausstellt, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis – mit einem exakt benannten Datum. Nach Ablauf der 14 Tage befindet sich der Nutzer in Verzug.
7.1 Prepaid-Nutzerkonten
Bei Prepaid-Nutzerkonten werden zwei Arten von Rechnungen erstellt:
Rechnung über eine Aufladung per SEPA-Überweisung
Rechnung über eine Aufladung Online (PayPal, GPWebPay,…)
Für die Zahlung per SEPA muss die IBAN des Nutzer zuvor im Nutzercenter registriert werden. Der Nutzer erhält unmittelbar nach Zahlungseingang eine Rechnung über den gezahlten Betrag.
Für Aufladungen per Onlinedienste wird die Rechnung direkt mit dem Zahlungseingang erstellt. Die Zahlung der Rechnung ist damit abgeschlossen.
7.2. Postpaid-Nutzer
Rechnungen für Kredit-Nutzerkonten haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der genaue Termin ist der Rechnung zu entnehmen. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Nutzer automatisch in Verzug.
Rechnungen werden am Tag der Rechnungslegung per E-Mail zugestellt. Ein zusätzlicher Postversand ist optional und ändert an dem Termin der Rechnungslegung und Zahlungsfrist nichts.
Bei Zahlungsverzug wird das Nutzerkonto eingeschränkt. In der Regel erfolgt zuerst eine Einschränkung des Kreditrahmens. Alle Einschränkungen sind im Einklang mit der ständigen Möglichkeit, offene Beträge sofort auszugleichen – per Onlinezahlung oder Überweisung.
§ 8 Portierung
8.1 eingehende Portierung
Nutzer können lokale Ortsrufnummern von einem anderen Provider zu der
VOIP2GSM s.r.o. portieren lassen. Für die Aufnahme (eingehende Portierung)
von Rufnummern zu VOIP2GSM s.r.o. entscheidet VOIP2GSM im Einzelfall, ob
die Portierung möglich ist. Für die eingehende Portierung werden keine
Gebühren durch die Portierung selbst berechnet.
Im Starter-Tarif ist eine eingehende Portierung nicht möglich.
8.2 ausgehende Portierung
Nutzer können lokale Ortsrufnummer von der VOIP2GSM s.r.o. zu anderen Providern portieren lassen. Bei der Abgabe (ausgehende Portierung) fallen ebenfalls keine Kosten durch die Portierung selbst an.
Grundsätzlich ist die Portierung einer lokalen Festnetzrufnummer, während der Vertragslaufzeit, nicht möglich.
Das wirksame Vertragsende ist daher sowohl Voraussetzung für einen Anbieterwechsel im Festnetzbereich als auch für den Rechtsanspruch auf Mitnahme der Rufnummer.
Einen Rechtsanspruch auf die vorzeitige Portierung von Rufnummern vor Vertragsende gibt es im Festnetzbreich nicht.
VOIP2GSM räumt hierzu aus Kulanz ein Sonderrecht ein:
VOIP2GSM kann einer vorzeitigen Kündigung im Einzellfall zustimmen, wenn der Nutzer den vertraglichen Verpflichtungen weiter nachkommt und die im Vertrag vorgesehenen Gebühren bezahlt.
(Es gibt keine Gebühr für eine Portierung!)
8.2 Umfang der Portierung
Eine Portierung kann eine oder mehrere Rufnummern enthalten, ebenso sind Rufnummernblöcke möglich. Bei einer Teilportierung muss VOIP2GSM s.r.o. zuvor informiert werden – unter Umständen ist eine Teilportierung nicht möglich – z.B. wenn es sich um Rufnummernblöcke handelt.
8.3. Portierungsdauer und Fristen
Für eine erfolgreiche Portierung ist eine rechtzeitige Vorabstimmung notwendig. Ein angemessener Zeitraum ist hier 30 Tage oder mehr. Generell muss der Portierungstermin mindestens 21 Tage nach dem Tag der erfolgreichen Mitteilung zum Portierungswunsch - liegen.
8.4. Kosten und Gebühren einer Portierung
Für eine eingehende oder ausgehende Portierung werden keine direkten Portierungsgebühren berechnet. Sollten sich bei der Durchführung Schwierigkeiten ergeben z.B. durch wiederholte Ablehnung und Korrektur der Daten, kann VOIP2GSM hierfür eine Bearbeitungsgebühr berechnen.
Für Servicerufnummern gelten individuelle Vereinbarungen.
Für internationale Rufnummern ist eine Portierung ausgeschlossen.
§ 9 Kosten
9.1 Rufnummerneinrichtung
VOIP2GSM berechnet für die Einrichtung von Rufnummern einen Pauschalbetrag von 17,50 Euro.
Diese Gebühr wird pro Einrichtung und nicht pro Rufnummer erhoben. Bei der Bestellung einer einzelnen Rufnummer oder eines 5er, 10er, 100er oder 1000er Blocks – fällt diese Gebühr nur einmal an. Gleiches gilt für Rufnummern, welche nach einer eingehenden Portierung eingerichtet werden. Die Gebühr wird nur einmal, für alle in der Portierung enthaltenen Rufnummern oder Blöcke berechnet.
VOIP2GSM erteilt eine Gutschrift für die Einrichtungsgebühr in voller Höhe - beim Erreichen der Mindestvertragslaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten. VOIP2GSM geht bereits zu Beginn vom künftigen Erreichen der Laufzeit aus und schreibt die pauschale Einrichtungsgebühr in Höhe von 17,50 Euro sofort gut. Sollte der Laufzeitvertrag früher gekündigt und die Rufnummern nicht bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bei VOIP2GSM geschaltet bleiben, widerruft VOIP2GSM diese Gutschrift. (siehe akt. Preisliste)
9.2 Kosten für Recherche und Nachforschung
Prinzipiell stehen Rechnungen und Verbindungsnachweise für zwölf
(Rechnungen) bzw. drei (Vebindungen) Monate kostenlose im Nutzercenter zur
Verfügung. Zusätzlich wird der Nutzer über die Ablage einer neuen Rechnung
per E-Mail informiert. Ruft der Nutzer diese Dokumente oder Informationen
nicht in den vereinbarten Zeiträumen ab, können VOIP2GSM beauftragt werden
– diese Informationen oder Dokumente erneut – gegen eine Bearbeitungsgebühr
- bereitzustellen.
Einzelverbindungsnachweis:
für Verbindungen vor länger als drei Monaten 7,90 € (aktuelle Verbindungen,
letzte drei Monate – können jederzeit im Nutzercenter eingesehen werden)
Rechnungen:
Verbindungen/Kosten vor länger als zwölf Monaten 18,00 € (aktuelle
Rechnungen, letzte zwölf Monate – können jederzeit im Nutzercenter
eingesehen werden)
Recherche:
Suche nach Verbindungen/Anrufen usw. 25,00 €
9.3 Servicepauschalen
VOIP2GSM berechnet keinerlei Grundgebühren oder Grundkosten für den
eigentlichen Vertrag mit dem Nutzer. Aus diesem Grund bietet VOIP2GSM in
erster Linie einen Online-Support, jedoch keinen telefonischen Support. Ein
weiterführender Support – per Telefon, Videokonferenz oder Fernwartung –
kann jedoch jederzeit gebucht werden. Dabei werden folgende
Servicepauschalen unterschieden:
- privat 14 € (kleiner Aufwand) oder 25 € (größerer Aufwand)
- gewerblich 49 €, 75 € oder 95 € (je nach Aufwand)
VOIP2GSM informiert den Nutzer zuvor, welche Pauschale anzuwenden ist.
Eine Ausnahme bilden die MiniServices. Jede Änderung, welche der Nutzer selbst im Nutzercenter hätte ausführen können, dazu aber VOIP2GSM beauftragt – wird mit 5,50 € berechnet. Dazu gehören u.a.:
· Abruf von Einzelverbindungsnachweisen aus dem Archiv (der letzten 3 Monate)
Alle diese Aufgaben können kostenlos vom Nutzercenter aus ausgeführt werden.
(siehe akt. Preisliste)
9.4 Support
VOIP2GSM bieten im Standard-Tarif keinen Nutzersupport, welcher die Einrichtung von der Hardware des Nutzers oder sonstige Probleme – auf Seiten des Nutzers – beinhaltet. Der Support bezieht sich ausschließlich auf Probleme – „ab Rufübergabe“.
Anfragen – bezüglich Einrichtungsproblemen - an das Supportcenter unter
https://support.voip2gsm.eu
- werden nach Ermessen der Supportmitarbeiter bearbeitet und ggf. mit
Hinweisen zu Videos oder FAQ-Einträgen beantwortet.
(siehe akt. Preisliste)
Für den Starter-Tarif werden Support-Anfragen, welche sich auf Probleme - vor Rufübergabe - beziehen, grundsätzlich mit einer Gebühr von 5,00 Euro berechnet. Der Nutzer wird zuvor auf die kostenpflcihtige Leistung hingewiesen und kann sich dafür oder dagegen entscheiden.
https://support.voip2gsm.eu
(siehe akt. Preisliste)
9.6 übrige Leistungen
Weitere, nicht näher spezifizierte Dienstleistungen werden nach Aufwand pro
Stunde je 75,00 € abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je nach Aufwand in
5-Minuten-Einheiten.
(siehe akt. Preisliste)
§ 10 Datenpflege persönlicher Informationen / Einsehen von
Informationen
10.1 Nutzerkonto
Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten auf einem aktuellen Stand zu halten.
Dies beinhaltet die Anschrift, Kontaktmöglichkeiten sowie falls vorhanden
die Bankverbindung. VOIP2GSM s.r.o. haftet nicht für Folgen, welche durch
falsche oder veraltete Nutzerdaten, dem Nutzer selbst entstehen.
10.2 Erreichbarkeit
Der Nutzer kann im Nutzercenter eine Test-Email an seine dort hinterlegte
E-Mail-Adresse senden lassen, um sicherzustellen, dass alle E-Mails
ordentlich empfangen werden können. Der Nutzer allein ist dafür
verantwortlich, dass ihn E-Mails von VOIP2GSM erreichen. Eine an den
Zielserver erfolgreich übermittelte E-Mail gilt als zugestellt.
10.3 Etikette
E-Mail-Adressen, welche den Firmennamen VOIP2GSM – gleich welcher
Schreibweise enthalten sind nicht zulässig. Die Verwendung des Namens
VOIP2GSM in einer E-Mail-Adresse wird ausdrücklich untersagt. Auch werden
weitere E-Mail-Adressen, wie „spam“,“trash“ und ähnliche evtl. ebenfalls
nicht zugelassen. Bei einer Kontaktaufnahme nutzt der Nutzer, die im System
hinterlegte E-Mail-Adresse oder eine der Alternativadressen, welche
ebenfalls im Nutzercenter hinterlegt werden können. Der Nutzer fügt jeder
E-Mail seine Nutzerummer/-ID (erster Teil der SIP-ID vor dem Punkt) hinzu.
10.4 Informationen und Benachrichtigungen von VOIP2GSM
VOIP2GSM informiert über Änderungen (Wartungen, Produkte, Preise) im Nutzercenter über die entsprechenden Anzeigesysteme und/oder per E-Mail.
Wichtige Informationen, wie z.B. Preiserhöhungen werden in jedem Fall zusätzlich per E-Mail Versand. VOIP2GSM hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Nutzerentsprechende E-Mails auch tatsächlich erhält.
Unter anderem ist der Erhalt der monatlichen Informations-E-Mail zur Ablage einer neuen Rechnung völlig unerheblich, da der Nutzer weiß, dass monatlich eine Rechnung erstellt wird und diese im Nutzercenter einsehbar ist.
§ 11 Leistungsverweigerungsrecht
VOIP2GSM s.r.o. kann unter bestimmten Umständen ein Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Ein solcher Grund liegt insbesondere beim Zahlungsverzug vor.
Von einer solchen Sperrung sind in der Regel auch Zusatzleistungen betroffen. Gehören lokale Ortsrufnummern zu diesen Zusatzleistungen, stehen diese nach einer Sperrung auch nicht mehr zur Verfügung und die Nummern sind während der Sperrzeit nicht mehr erreichbar. Insbesondere beim Zahlungsverzug – wird ein Nutzerkonto erst nach vollständigem Ausgleich, sowie der Übernahme sämtlicher Gebühren wieder freigeschaltet. Teilzahlungen können nur in besonderen Härtefällen akzeptiert und vereinbart werden.
Kommt es bei Postpaid-Konten zu Zahlungsschwierigkeiten – gleich welcher Art – wird das Konto auf Prepaid umgestellt. Das Konto wird bei dieser Umstellung nicht gesperrt.
Anwendung des gesetzlich geregelten Zahlungsverzugs:
Die Umstellung von Kredit-Nutzerkonten auf Prepaid (z.B. bei Zahlungsverzug)
– entspricht keiner Sperrung. Der Nutzer hat sofort die Möglichkeit das
Konto weiter zu nutzen - in dem er auf das Prepaid-Nutzerkonto ein Guthaben
auflädt.
§ 12 Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit der VOIP2GSM s.r.o. Server liegt bei über 98,5% –
Wartungen bereits eingeschlossen. Nicht im Einflussbereich von VOIP2GSM
s.r.o. liegt die Technik der Netzbetreiber, Netzdienstleister oder
Gegenstellen. Über die Verfügbarkeit einzelner Routen, insbesondere
Auslandsrouten – kann daher keinerlei Aussage getroffen werden. Im
Störungsfall sind wir bemüht, in kürzester Zeit Abhilfe durch Behebung oder
Alternative zu schaffen.
§ 13 Nutzerinformation: Newsletter
VOIP2GSM s.r.o. versendet regelmäßig einen Newsletter, welcher neben
allgemeinen Informationen auch wichtige Hinweise zu Änderungen in Bezug auf
Leistungen oder Preise enthalten kann. Der Newsletter ist kostenlos und
wird elektronisch versandt. Die An- und Abmeldung für den Empfang des
Newsletters muss selbsttätig erfolgen. Der Bezug des Newsletters ist
freiwillig - eine Verpflichtung zum Bezug gibt es nicht. Der Newsletter
ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Der
Newsletter ist jedoch das allgemeine Informationsmedium und dient als
Nutzerkontakt.
§ 14 Nutzerinformation: Speicherung der vom Nutzer an VOIP2GSM
übermittelten Daten
Angaben mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag werden von VOIP2GSM gespeichert. Diese Speicherung erfolgt auf den Servern von der VOIP2GSM s.r.o. als Datensatz und kann vom Nutzer über das Nutzercenter nicht eingesehen werden. VOIP2GSM versichert, nur die Daten zu speichern, welche zum Zustandekommen des Vertrages und dessen Unterhaltung absolut notwendig sind. Einzelne personenbezogene Daten werden im Nutzercenter unter „persönliche Daten“ angezeigt und können dort entsprechend auch geändert werden. Die Webseiten, die Datenbanken und auch sonstige Kommunikation mit den Servern der VOIP2GSM s.r.o. sind durch moderne Verschlüsselungsmethoden entsprechend gesichert.
§ 15 Nutzerinformation: Korrekturhinweis
Der Nutzer kann seine Eingaben vor der Abgabe einer Bestellung jederzeit
mit der Löschtaste berichtigen. VOIP2GSM informiert den Nutzer dem Weg
durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Der Nutzer
kann den Bestellprozess auch jederzeit durch Schließen des Browserfensters
komplett abbrechen bzw. beenden. Auch nach Vertragsabschluss ist es möglich,
persönliche oder vertragsbezogene Daten zu ändern. Dies geschieht zum Teil
über das Nutzercenter, einige wenige Änderungen können nur durch
Kontaktaufnahme zum Supportteam durchgeführt werden.
§ 16 Nutzerinformation: AGB und Angebot
Die AGB – in ihrer aktuellen Fassung und Gültigkeit können jederzeit auf
den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Nutzer kann sich eine Kopie der aktuellen AGB auch zusenden lassen. Die
AGB in Vorgängerversionen bleiben bei der VOIP2GSM s.r.o. gespeichert und
können bei berechtigten Interesse abgefragt werden. Voraussetzung ist unter
anderem ein gültiger Vertrag, aus der Zeit, in welcher die entsprechenden
AGB ihre Gültigkeit hatten. Für die eigene Verwendung steht es dem Nutzer
frei - beim Bestellvorgang ein Screenshot oder ein Foto vom Bildschirm
anzufertigen. Alternativ kann die entsprechende Seite ausdruckt werden.
Gleiches gilt für die Bestellung von Dienstleistungen oder
Zusatzleistungen.
§ 17 anonYmous Server
17.1 Allgemeines
Die „anonYmouse“ Server von VOIP2GSM sind dienen zum Schutz der Privatsphäre des Nutzers.
Sie sind in keiner Weise zur Planung, Durchführung oder Beteiligungen an Straftaten gedacht. Ihr einziger Zweck ist die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zu erhalten – egal wem gegenüber.
17.2 Kosten
Die Nutzung der „anonYmous“ Server ist kostenpflichtig und wird nach 3 Stufen der Anonymisierung angeboten. Die Kosten beschränken sich auf eine Grundgebühr. Andere Kosten – wie z.B. erhöhte Verbindungsentgelte – gibt es nicht. Die Abrechnung erfolgt analog anderer Zusatzleistungen monatlich.
17.3 Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des vollständigen Service hängt im Wesentlichen von den verwendeten Endgeräten und dem zur Verfügung stehenden Internetanschluss ab. Besonders in öffentlichen WLAN-Netzen kann es sein, dass z.B. der notwendige Port 5061 nicht zur Verfügung steht, da für unverschlüsselte Telefonie lediglich der 5060 freigegeben wurde.
Eine eingeschränkte Nutzbarkeit oder Verfügbarkeit bring kein Recht auf Preisminderung mit sich.
17.4 Serverstandort
Die „anonYmous“ Server befinden sich in verschiedenen Ländern – weltweit. Trotzdem wird bei der Nutzung durch das Routing ein Server in „der Nähe des Nutzers“ gewählt – allerdings nicht in dessen Heimatland.
17.5 Definition „anonym“
Die „anonYmous“ Server setzen zur Signalisierung TLS zur Verschlüsselung der Übertragung ein. Gesprächsdaten selbst werden per SRTP verschlüsselt und transportiert. Das Protokoll lässt weitere End-zu-End-Verschlüsslungen – durch Drittsoftware auf dem Gerät des Anrufers und Angerufenen zu.
Je nach gewählte Anonymisierungsstufe werden keine, anonymisierte oder gekürzte Verbindungsdaten gespeichert. Die Abrechnung enthält – gleich welcher Stufe - lediglich die Position „Telefonservice“.
17.6 Hinweis
Das Produkt „anonYmous“ Server wird vom Standort Tschechien aus angeboten und ist im Einklang mit den in Tschechien geltenden Bestimmungen. VOIP2GSM ist nicht bekannt und hat keinen Einfluss darauf, ob und wie dieses Produkt im Heimatland des Nutzers genutzt werden darf.
§ 18 Widerrufsrecht
18.1 Allgemeines
Das Abschnitt zum Widerrufsrecht beinhaltet:
18.2 Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
VOIP2GSM s.r.o.
Geschäftsführer: Alexander Maydorf
Hlavni 216
431 63 Perstejn Tschechien
Fax: +49 (0) 351 312560-133
E-Mail: cancel@voip2gsm.eu
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.
B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen
Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag
von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Bitte beachten Sie, das personalisierte Leistungen laut Gesetzgeber vom
Widerruf vollständig ausgeschlossen sind. Eine personalisierte Leistung ist
z.B. Beantragung einer lokalen oder internationalen Rufnummer, das
Einrichten einer virtuellen Telefonanlage, die Konfiguration eines Servers
oder andere Leistungen – welche speziell auf den Nutzer oder Nutzerwunsch
zurückzuführen sind.
§ 19 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Gewährleistung selbst, schließt die Haftung für Folgeschäden aus.
§ 20 Besonderheiten STARTER-Tarif
Entgegen oder zusätzlich der übrigen Punkte der AGB, gelten für den STARTER-TARIF:
Der STARTER-Tarif unterscheidet sich wesentlich vom Leistungsumfang der übrigen VOIP2GSM-Angebote.
Zum STARTER-Tarif kann eine (1) lokale Orstnetzrufnummer gebucht werden. Auch wenn die Rufnummer kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, unterliegt sie einem Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
Der Wechsel von einem anderen Tarif zum STARTER-Tarif ist nicht möglich. Ein Wechsel vom STARTER-Tarif zu einem anderen Tarif ist gegen Gebühr mölgich.
Für den STARTER-Tarif stehen nur SEPA-Überweisung oder Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Bonuszahlungen gibt es keine.
Inaktive Nutzerkonten, welche länger als 3 Monate nicht genutzt wurden, werden geschlossen. Eine Nutzung setzt den Bezug einer entgeltpflichtigen Leistung voraus.
Eine eingehende Portierung (Aufnahme von Rufnummern) ist nicht möglich.
§ 21 Geltendes Recht / Gerichtsstand / Bundesnetzagentur
Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und ist ein tschechisches Unternehmen. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik. Der Nutzer ist sich darüber bei der Eröffnung seines Nutzerkontos im Klaren.
Werden deutsche BGB Paragraphen genannt, bedeutet dies ausschließlich, dass nach dem Wortlaut und der Bedeutung dieses Paragraphen gehandelt oder entschieden wird. Es bedeutet nicht, dass hier generell das deutsche Recht angewendet wird.
Europäische Vorschriften werden anerkannt und berücksichtigt.
Die VOIP2GSM erkennt die deutsche Bundesnetzagentur nur im Rahmen des Rufnummerngeschäftes an. Für sämtliche weiteren Dienste inkl. der Telefonverbindungen selbst, gelten die Bestimmungen, Regelungen und Gesetze der Tschechischen Republik.
§ 22 Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Punkte aus dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Punkte oder der Vereinbarung selbst. Der Nutzer und die VOIP2GSM bemühen sich diesen oder diese Punkte zu klären und ggf. Ersatz dafür zu schaffen.
(Ende der AGB mit Punkt 22)