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VOIP2GSM s.r.o.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

(GÜLTIG FÜR DEN REGULÄREN VOIP2GSM.STANDARD TARIF UND STARTER)

- für Neukunden ab 01.06.2024 -

§ 1 Geltungsbereich, Nutzerinformation


1.1 Allgemeines


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der VOIP2GSM s.r.o. (auch genannt als VOIP2GSM) – und den Verbrauchern und Unternehmen, welche Dienstleistungen im Bereich der Internet-Telefonie (VOIP, VoiceOverIP), der Weiterleitung von Telefaxen auf E-Mail-Adressen und weiterführende Leistungen auf diesem Gebiet – in Anspruch nehmen (wollen). Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von VOIP2GSM nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch (übersetzt). Das Verständnis für übliche -englische Begriffe- wird vorausgesetzt und gilt ebenfalls als vereinbart.

1.2 Begriffsdefinition

VOIP2GSM s.r.o. in den Geschäftsbedingungen auch VOIP2GSM oder Vertragspartei genannt

Nutzer – gleich Kunde oder Interessent, auch Vertragspartner genannt

S.R.O. – Rechtsform des Unternehmens – ähnlich Limited oder GmbH

Nutzercenter – https://config.voip2gsm.eu interner Bereich für Nutzer

Supportcenter – https://support.voip2gsm.eu Ticket- und Supportanfragen von Nutzern


1.3 Sitz und Leistung


Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und bietet Internet Telefondienstleistungen in ganz Europa bzw. weltweit an. Dabei gelten für jedes einzelne Land, eigene Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Deutschland, Österreich und die Schweiz anwendbar. Die VOIP2GSM s.r.o. erbring Ihre Leistungen von Tschechien aus – es gilt das tschechische Recht. Das Angebot von VOIP2GSM ist nicht explizit an Kunden aus dem jeweiligen Vertragsland gerichtet. Die Angebote, Webseiten und AGB wurden in die Vertragssprache übersetzt.


1.4 Lokalisierung


VOIP2GSM s.r.o. bietet sämtliche Leistungen "ab Tschechien" an. Trotzdem wurde versucht durch die Lokalisierung des Angebotes, auf das jeweilige Vertragsland einzugehen, so dass z.B. von Deutschland aus keine +49 vorgewählt werden muss. Auch werden dem Nutzer in erster Linie SIP-Server im Vertragsland angeboten. Sollte sich im Vertragsland kein SIP-Server befinden, werden dem Nutzer andere Optionen angeboten.



§ 2 Vertragsschluss

2.1 Inhalt


Die Angebote auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer dar, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

2.2 Ablauf


Die Anmeldung als neuer Nutzer erfolgt ausschließlich über die Webseiten der VOIP2GSM s.r.o.. Generell sind Vertragsabschlüsse per Telefon, E-Mail oder Telefax ausgeschlossen. Nach Eingabe der persönlichen Daten des Nutzers und mit dem Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ - gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Telefondienstvertrages mit der VOIP2GSM s.r.o. ab. Sofern es sich um eine kostenlose Dienstleistung handelt, kann der Button-Text auch „Anmelden“, Senden“, „Speichern“ oder „Bestellen“ lauten.


2.3 Annahme


VOIP2GSM s.r.o. ist nicht zur Annahme des Vertrages verpflichtet und entscheidet nach Prüfung der Anmeldedaten und anderer Umstände, ob ein entsprechender Vertrag zustande kommt oder nicht. Dies gilt für auch für weitere Bestellungen.


2.4 Vertragszeit


Verträge zwischen VOIP2GSM s.r.o. und dem Nutzer werden auf unbestimmte Zeit geschlossen – für die grundsätzliche Telefoniedienstleistung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Zusatzleistung wie zum Beispiel lokale Ortsrufnummern, internationale Rufnummern und Telefonanlagen verfügen jedoch über eine Mindestvertragslaufzeit. Diese werden unmittelbar vor Abschluss des zusätzlichen Vertrages mitgeteilt.


2.5 Grundgebühren und Vertragskosten


Für den Vertragsabschluss fallen keinerlei Bearbeitungsgebühren an. Generell ist das grundsätzliche Telefonieangebot von VOIP2GSM s.r.o. frei von Grundgebühren. Zusatzleistung sind davon ausgenommen.


2.6 Vertragsgemäße Nutzung


VOIP2GSM überlässt dem Nutzer ein Nutzerkonto, welches es dem Nutzer ermöglicht Anrufe zu tätigen, ggf. zu Empfangen und andere Leistungen zu nutzen. Diese Leistungen können kostenfrei und kostenpflichtig sein. VOIP2GSM erlaubt die Nutzung des Dienstes nur dem direkten Vertragspartner/Nutzer. Überlässt der Nutzer den Zugang zum Nutzerkonto oder Leistungen bewusst an Dritte, haftet der Nutzer finanziell uneingeschränkt für die, durch den Dritten verursachten Kosten. Eine Nutzung durch Dritte im Unternehmen, im gemeinsamen Haushalt oder ähnlichen wird als „vertragsgemäß“ toleriert, so lange diese Nutzung tatsächlich, dem zwischen dem Nutzer und VOIPGSM geschlossenem Vertrag entspricht. Überlässt der Nutzer unbewusst oder bewusst sein Nutzerkonto, seine Zugangsdaten oder ähnliches an Unbekannte/Fremde/Dritte ist dies eine „nicht vertragsgemäße Nutzung“. Der Nutzer haftet hier finanziell im vollen Umfang für Schäden, Kosten und ähnliches. (6.5 beachten)

2.7 Vermittlung

VOIP2GSM toleriert Konten, welche durch Vermittler/Reseller erstellt und betreut werden. VOIP2GSM behält sich allerdings vor, den Support solcher Konten, gegenüber dem tatsächlichen Nutzer zur verwehren und auf den Vermittler/Reseller zu verweisen. Umgekehrt, kann der Support auf den Nutzer beschränkt werden, wenn die Rolle des Vermittlers/Resellers nicht klar erkennbar ist.

Grundsätzlich gibt es bei VOIP2GSM kein Reseller- oder Vermittlerstatus.

§ 3 Kündigung

3.1 Allgemeines


Beide Vertragsparteien sind jederzeit zu einer fristgerechten Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Die Kündigung berührt nicht die Verpflichtungen, welche eventuell durch Zusatzleistungen und einer Mindestvertragslaufzeit entstehen.

Die Frist gilt immer zum letzten Tag, des folgenden Monats.


3.2 Kündigung Telefonie


Nach der Kündigung der Telefoniedienstleistung durch den Nutzer, wird das Nutzerkonto geschlossen. Ein Zugang zu vorangegangenen Abrechnungen oder Verbindungen ist nicht mehr möglich. Auch ist eine Reaktivierung des Nutzerkontos nicht möglich. Verfügt der Nutzer über ein Prepaid-Nutzerkonto wird das eventuell verbleibende Guthaben binnen ca. 60 Tagen ausgezahlt. (siehe 3.5, siehe akt. Preisliste)


3.3 Kündigung Zusatzleistungen


Nach der Kündigung von Zusatzleistungen bleiben die Leistungen und Verpflichtung so lange verfügbar, wie es die Mindestvertragslaufzeit vorsieht. Gleiches gilt für die Zahlungsverpflichtung, welche ggf. mit dem Laufzeitvertrag eingegangen wurde. Insbesondere bei der Übertragung von Telefonnummern zu einem anderen Anbieter, kann das Ende der Vertragslaufzeit, durch Zahlung der restlichen Vertragsgebühren evtl. zzgl. eines Schadenersatzes, vorgezogen werden – Leistung und Verpflichtung entfallen dann verfrüht. (siehe akt. Preisliste)


3.4 Kündigung aus wichtigem Grund


VOIP2GSM s.r.o. behält sich eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich vor. Insbesondere beim Überschreiten eines Zahlungsziels, Unregelmäßigkeiten in der Zahlung oder dem Verdacht auf Missbrauch des Nutzerkontos kann VOIP2GSM s.r.o. das Nutzerkonto unverzüglich sperren. In der Regel wird der Nutzer zuvor per E-Mail kontaktiert.


3.5 Rückzahlung


Die Rückzahlung von evtl. Guthaben nach einer Vertragsbeendigung erfolgt zeitnah, binnen ca. 60 Tagen nach Vertragsende. Dabei hat der Nutzer rechtzeitig einen Zahlungsweg mit VOIP2GSM zu vereinbaren, welcher kostenlos für VOIP2GSM nutzbar ist bzw. dem Rückzahlungsbetrag angemessen gegenübersteht. Liegen die Kosten der Zahlung weit über dem Rückzahlungsbetrag, verzichtet der Nutzer auf die Rückzahlung – sofern er diesen Zahlungsweg zu verantworten hat (z.B. beim Umzug in ein nicht EU-Land). Bei der Rückzahlung einer teilweise genutzten 'Erst-Einzahlung/Aufladung' werden sämtliche evtl. Bonuszahlungen und Zahlungsgebühren - insb. PayPal/GP Webpay-Gebühren vom Rückzahlungsbetrag abgezogen. Auf die Rückzahlung eines Guthabens mit bereits abgezogenen Zahlungskosten - unter (kleiner) einem (1) Euro verzichtet der Nutzer. Das Guthaben kann selbstverständlich aufgebraucht werden. (siehe akt. Preisliste)


3.6 Verjährung


Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für die Auszahlung von Guthaben.


3.7 Kündigung mit „Nichtnutzung“


Nutzerkonten, welche länger als 6 Monate nicht genutzt werden, werden aus Sicherheitsgründen automatisch geschlossen. Nutzerkonten, welche unentgeltliche Leistungen (z.B. kostenlose Rufnummer) von VOIP2GSM beziehen, aber länger als 3 Monate nicht genutzt werden, werden automatisch geschlossen. Eine Nutzung ergibt sich aus dem Bezug von Leistungen, welche mit einem Entgelt verbunden sind.



§ 4 Preise (insb. Verbindungsentgelte)

4.1 Allgemeines


Es gelten ausschließlich Preise, welche auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. veröffentlicht wurden. Für Preise von Vergleichswebseiten, Verzeichnissen oder sonstigen Quellen wird keine Gewähr übernommen, noch Auskunft darüber gegeben. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (falls zutreffend). Alle Preise und Leistungen gelten „ab“ Tschechien bzw. Verbindungsentgelte „ab“ dem Vertragsland. VOIP2GSM kann von überall aus der Welt genutzt werden, das Heimatnetz des Angebotes bleibt jedoch zu jederzeit das lokalisierte Vertragsland. Somit sind alle Anrufe – auch in das aktuelle Aufenthaltsland – Auslandsgespräche, wenn dieses nicht das Vertragsland ist.

Die Höhe der Verbindungsentgelte selbst, wird kein starrer Vertragsbestandteil bei Abschluss des Vertrages. Die Verbindungsentgelte können sich jederzeit im Rahmen von Entgeltanpassungen ändern. Die weitere Nutzung der Verbindungen mit geänderten Entgelten steht dem Nutzer jederzeit frei. Nutzer werden über Änderungen von Verbindungsentgelten zuvor informiert. Bei einer Änderung der Verbindungsentgelte im lokalisierten Vertragsland (z.B. für Verbindungen nach +49 / Deutschland) steht dem Nutzer zusätzliche zu der Möglichkeit, die Nutzung der Verbindung einzustellen, ein Recht auf Kündigung zu. Laufzeitverträge z.B. für Rufnummern bleiben davon unberührt, da diese in keinem Zusammenhang zu ausgehenden Verbindungsentgelten stehen und weiterhin unverändert fortgesetzt werden können.
Änderungen von Entgelten für Rufnummern oder andere Zusatzleistungen sind davon ausgeschlossen. Hier hat der Nutzer bei einer Erhöhung von Entgelten das Recht auf Kündigung. (siehe akt. Preisliste)


4.2 Preis Auskunft


Auf den Webseiten von VOIP2GSM s.r.o. gibt es verschiedene Möglichkeiten die aktuellen Tarife einzusehen. Dabei stehen verschiedene Tools zur Verfügung, welche anhand der Telefonnummer exakt den entsprechenden Tarif ermitteln und anzeigen. Zusätzlich steht das gesamte Preisverzeichnis zum Download zur Verfügung (als PDF Datei). Der Nutzer kann davon ausgehen, dass der Preis zum Zeitpunkt der Abfrage verbindlich und richtig ist. Insbesondere bei Auslandsgesprächen muss der Nutzer die Preisauskunft regelmäßig benutzen. Dem Nutzer steht die –Preisansage- zur Verfügung. Dieser Dienst teilt dem Nutzer zu Beginn eines jeden Anrufs den genauen Preis pro Minute für das folgende Gespräch mit. Der Nutzer hat bei Missfallen genügend Zeit, das Gespräch abzubrechen ohne, dass Gebühren entstehen.


4.3 Preiserhöhung


Änderungen der Preise insbesondere Erhöhungen werden rechtzeitig per Newsletter oder E-Mail beim Nutzer angezeigt. VOIP2GSM s.r.o. kann nicht sicherstellen, dass der Nutzer den Newsletter oder die E-Mail erhält, sodass der Nutzer dazu verpflichtet wird, die Preise regelmäßig selbst zu prüfen. Eine Preiskorrektur, welche auf einen Eingabefehler zurückzuführen ist, kann jederzeit ohne Ankündigung erfolgen. Preisänderungen wirken sich nie auf in der Vergangenheit liegende Leistungen aus.

(4.1 und 4.2 beachten)


4.4 Preise für Unternehmen, welche keine Verbraucher sind


Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID erhalten ihre Rechnung – netto – ohne Mehrwertsteuer im sogenannten ReversChargeVerfahren (sofern aus der EuG). Dabei führt der Rechnungsempfänger die Mehrwertsteuer selbst ab. Ist der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Mehrwertsteuer unter Umständen direkt einbehalten werden. Um eine Rechnung mehrwertsteuerfrei im ReverseCharge-Verfahren zu erhalten, muss zum Zeitpunkt der Rechnungslegung die Umsatzsteuer-ID hinterlegt und geprüft sein. Es gibt keine (!) Möglichkeit eine einmal erstellte Rechnung diesbezüglich abzuändern.


4.5 Berechnung der Telefongebühren


Sämtliche Preise der VOIP2GSM s.r.o. sind Minutenpreise. Wenige Ausnahmen bilden Servicenummern, Premium-Auskunfts-Dienste und ähnliche Sondernummern welche pro Minute oder pro Gespräch abgerechnet werden. Die Verbindungen, welche im normalen Minutenpreis abgerechnet werden unterliegen dabei dem vorteilhaften 30 Sekunden Takt. Für ein Gespräch von 30 Sekunden Länge wird demzufolge auch nur der halbe Minutenpreis berechnet. Die Verbindungszeit ist die tatsächliche Zeit, in welcher eine Verbindung zwischen zwei Endpunkten besteht. Die zur Abrechnung genutzte Verbindungszeit wird VOIP2GSM s.r.o. von den Netzbetreibern nach Gesprächsende zur Verfügung gestellt. In dieser Verbindungszeit sind weder die Zeiten für die Vermittlung noch für das Klingeln enthalten.

4.6 Vermittlungsgebühren

VOIP2GSM hat keinen Einfluss darauf, wie die Vermittlung am angerufenen Endpunkt funktioniert. Telefonzentralen, Behörden oder andere Stellen nehmen unter Umständen das Gespräch bereits entgegen, obwohl weiterhin ein Klingelton zu hören ist und vermitteln intern weiter. Da hier das Gespräch bereits entgegengenommen wurde, entstehen ebenfalls bereits Kosten.



§ 5 Mindestlaufzeiten

5.1 Allgemeines


Der Vertrag über die generellen Telefondienstleistungen unterliegt keiner Mindestlaufzeit. Auch bestimmte Zusatzleistungen wie zum Beispiel der Rechnungsversand per Post, das Monitoring des Accounts, die Nutzung von kostenlosen Telefonfeatures - unterliegen keiner Mindestlaufzeit.

5.2. Mindestlaufzeiten


Folgende Leistungen unterliegen einer Mindestlaufzeit:

  • kostenpflichtige lokale Ortsrufnummern:

- 24 oder 36 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils einen Monat

  • kostenlose Ortsrufnummern aus dem Starter-Tarif:

- 36 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils einen Monat

  • übrige kostenlose lokale Ortsrufnummern:

- 12 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils 12 Monate

Hinweis: Die Verlängerung ergibt sich aus dem Produktmerkmal „kostenlos“. Da dieser Vorteil nach der Mindestlaufzeit nicht entfällt, wird das Produkt erneut für 12 Monate gebucht.

  • internationale Rufnummern:

- 6 oder 12 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils 2 Monate

  • Software TK-Anlagen:

- 3 Monate Mindestvertragslaufzeit

- ein Monat Kündigungsfrist

- Verlängerung um jeweils 3 Monate

  • PBX/Telefonieserver:

- ein Monat Mindestvertragslaufzeit

- monatlich kündbar,

- Verlängerung um jeweils einen Monat

Die Kündigung muss innerhalb der Frist per E-Mail, Telefax, Brief, Supportcenter oder über das Nutzercenter erfolgen. Prinzipiell genügt das Nutzer-/ oder Supportcenter, denn der Vertrag wurde Online abgeschlossen. Ein Brief, ggf. sogar per Einschreiben – ist auf keinen Fall nötig! VOIP2GSM bestätigt eine Kündigung ausschließlich per E-Mail.

Definition von „monatlich kündbar“:

Um Unstimmigkeiten auszuschließen wird der Terminus „monatlich kündbar“ wir folgt definiert: Eine heute eingegangene Kündigung, beendet die gekündigte Leistung – zum letzten Tag des folgenden Monats.

Eine Kündigung an einem beliebigen Tag im Mai, erfolgt also zum darauffolgenden 30. Juni.

Sollen insbesondere Rufnummern zu einem anderen Anbieter übertragen werden, kann das Ende der Mindestvertragslaufzeit herangezogen werden, indem die Kosten für die restliche Vertragslaufzeit zzgl. eines evtl. Schadenersatzes - unmittelbar gezahlt werden. Hier ist besonders die nötige Vorlauf- und Planungszeit zu beachten. (§8 beachten / siehe akt. Preisliste)

5.3. Schadenersatz


Bei der frühzeitigen Kündigung von Laufzeitverträgen kann VOIP2GSM zzgl. der Gebühren aus der Restlaufzeit - einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 5,00 Euro berechnen.



§ 6 Kredit-Verfügungsrahmen/Zahlungsarten

6.1 Allgemeines


VOIP2GSM s.r.o. bietet im Wesentlichen zwei Zahlungsarten an: Prepaid und Postpaid. Die Zahlungsdienstleister, auf welche VOIP2GSM zurückgreift, können dabei variieren oder sich durch deren Verfügbarkeit – ohne Ankündigung ändern. Die angebotenen Zahlungsarten sind dabei auch kein Vetragsbestandteil.


6.1 Prepaid


Prepaid-Nutzerkonten (Vorkasse-Nutzerkonten) werden per Banküberweisung oder GPWebPay oder PayPal aufgeladen (die Verfügbarkeit von PayPal und GP Webpay kann variieren; insb. PayPal steht zur einmalig zur Aufladung eines Startguthabens zur Verfügung). Der Nutzer ist selbst verantwortlich, dass auf seinem Nutzerkonto ausreichend Guthaben vorhanden ist, um die Telefonie zu nutzen. Ist kein Guthaben mehr vorhanden, können keine Gespräche mehr geführt werden oder laufende Gespräche werden ggf. sogar unterbrochen. Nutzt der Prepaid-Nutzer Zusatzleistungen wie lokale Ortsrufnummern, welche monatlich berechnet werden, muss für diese monatliche Abrechnung ebenfalls ausreichend Guthaben vorhanden sein, da sonst die Nutzung der Zusatzleistungen eingeschränkt werden kann. Telefoniekosten über den Aufladebetrag des Nutzerkontos hinaus können bei vertragsgemäßer Nutzung nicht entstehen. Kosten für Zusatzleistungen sind davon unberührt und werden während der Mindestvertragslaufzeit vom Nutzerkonto abgebucht. Bei Vertragsende werden vorhandene Guthaben auf ein vom Nutzer zu benennendes Girokonto zurücküberwiesen. (siehe 3.5, siehe akt. Preisliste) Der kleinste Prepaid-/Aufladebetrag beträgt 5,00 Euro.

6.2 Prepaid Startguthaben

Neue Nutzer können einmalig ein Startguthaben – zurzeit über PayPal - für 1,00 Euro erwerben. Dieses Guthaben dient zum Testen und Kennenlernen des Dienstes. Der Nutzer trägt in diesem Fall die Zahlungskosten vollständig, so dass ca. 0,60 Euro als tatsächliches Guthaben zur Verfügung stehen. Das Startguthaben wird nicht erstattet.


6.3 Postpaid

Postpaid-Nutzerkonten (Kredit-Nutzerkonten) werden nach der monatlichen Abrechnung durch Zahlung per Rechnung ausgeglichen.

Voraussetzung ist eine entsprechende Kreditvereinbarung mit VOIP2GSM. Dazu gehört unter Umständen eine positive Kreditauskunft.

Kredit-Nutzerkonten sind Schulen, Behörden oder öffentliche Einrichtungen vorbehalten. Unternehmen mit regelmäßigen, hohen Umsätzen, können ebenfalls die Einrichtung eines Kredit-Nutzerkontos beantragen.

Generell ist Postpaid erst ab monatlichen Rechnungsbeträgen über 20,00 Euro möglich.

Für die Rechnungslegung wird eine Gebühr erhoben.

Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der bei Abschluss eines Kredit-Nutzervertrages hinterlegten Preisliste.


6.4 Zahlungsverkehr


Der Zahlungsverkehr über Bankkonten - wird ausschließlich per SEPA abgewickelt. Die Bankkonten von VOIP2GSM befinden sich in Tschechien, welches zum SEPA-Raum gehört. Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums sind keine, den Banken nach bezeichnete, Auslandsüberweisungen.


6.5 Mindestabrechnungsbetrag

Aus technischen Gründen ist es nicht möglich Kleinstbeträge von der Rechnungslegung oder Abrechnung auszuschließen. Demzufolge erfolgt eine Anmahnung ebenfalls ungeachtet der Rechnungssumme.


6.6 Haftung


Prinzipiell haftet der Nutzer uneingeschränkt für sein Nutzerkonto, insbesondere bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung. Die Kostenbremse und andere Schutzmechanismen sind nur bei einer vertragsgemäßen Nutzung verfügbar. Sollte der Nutzer sein Passwort bewusst oder unbewusst an Dritte überlassen, entsteht durch diese eine nicht vertragsgemäße Nutzung. Für etwaige Kosten, Schäden oder Bußgelder hat der Nutzer aufzukommen. Diese können weit über die Kostenbremse oder das Prepaid-Guthaben hinausgehen. Insbesondere dann, wenn ein Dritter den Anschluss für unerlaubte Telefonwerbung oder ähnliches missbraucht. VOIP2GSM deckelt die generellen Ansprüche, welche gegen den Nutzer aus einer unverschuldeten nicht vertragsgemäßen Nutzung geltend gemacht werden können auf 2.500,00 Euro je Einzelfall. Darüber hinaus kann dem Nutzer kein Schaden entstehen. VOIP2GSM reduziert die Summe abermals – auf die Höhe des Prepaid-Guthabens oder der Kostenbremse, wenn der Nutzer im Nutzercenter die möglichen Sicherheitseinstellungen vornimmt und sein Nutzerkonto vor bestimmten Risiken schützt. Dabei schränkt der Nutzer die Nutzung seines Nutzerkontos auf geografische Gebiete und bestimmte Auslastungen ein. Bei der Verwendung von „www“ – weltweit (oder dem Äquivalent: alle Kontinente, alle Länder) – für die Registrierung von Geräten und als Anrufziele, entfällt dieser Schutz und die Haftungssumme beträgt weiterhin 2.500,00 Euro.



§ 7 Zahlungsfristen

Für alle Rechnungen, welche VOIP2GSM an den Nutzer ausstellt, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis – mit einem exakt benannten Datum. Nach Ablauf der 14 Tage befindet sich der Nutzer in Verzug.

7.1 Prepaid-Nutzerkonten

Bei Prepaid-Nutzerkonten werden zwei Arten von Rechnungen erstellt:

Rechnung über eine Aufladung per SEPA-Überweisung

Rechnung über eine Aufladung Online (PayPal, GPWebPay,…)

Für die Zahlung per SEPA muss die IBAN des Nutzer zuvor im Nutzercenter registriert werden. Der Nutzer erhält unmittelbar nach Zahlungseingang eine Rechnung über den gezahlten Betrag.

Für Aufladungen per Onlinedienste wird die Rechnung direkt mit dem Zahlungseingang erstellt. Die Zahlung der Rechnung ist damit abgeschlossen.

7.2. Postpaid-Nutzer

Rechnungen für Kredit-Nutzerkonten haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der genaue Termin ist der Rechnung zu entnehmen. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Nutzer automatisch in Verzug.

Rechnungen werden am Tag der Rechnungslegung per E-Mail zugestellt. Ein zusätzlicher Postversand ist optional und ändert an dem Termin der Rechnungslegung und Zahlungsfrist nichts.

Bei Zahlungsverzug wird das Nutzerkonto eingeschränkt. In der Regel erfolgt zuerst eine Einschränkung des Kreditrahmens. Alle Einschränkungen sind im Einklang mit der ständigen Möglichkeit, offene Beträge sofort auszugleichen – per Onlinezahlung oder Überweisung.


§ 8 Portierung

8.1 eingehende Portierung


Nutzer können lokale Ortsrufnummern von einem anderen Provider zu der VOIP2GSM s.r.o. portieren lassen. Für die Aufnahme (eingehende Portierung) von Rufnummern zu VOIP2GSM s.r.o. entscheidet VOIP2GSM im Einzelfall, ob die Portierung möglich ist. Für die eingehende Portierung werden keine Gebühren durch die Portierung selbst berechnet.
Im Starter-Tarif ist eine eingehende Portierung nicht möglich.

8.2 ausgehende Portierung

Nutzer können lokale Ortsrufnummer von der VOIP2GSM s.r.o. zu anderen Providern portieren lassen. Bei der Abgabe (ausgehende Portierung) fallen ebenfalls keine Kosten durch die Portierung selbst an.

Grundsätzlich ist die Portierung einer lokalen Festnetzrufnummer, während der Vertragslaufzeit, nicht möglich. Das wirksame Vertragsende ist daher sowohl Voraussetzung für einen Anbieterwechsel im Festnetzbereich als auch für den Rechtsanspruch auf Mitnahme der Rufnummer. Einen Rechtsanspruch auf die vorzeitige Portierung von Rufnummern vor Vertragsende gibt es im Festnetzbreich nicht.
VOIP2GSM räumt hierzu aus Kulanz ein Sonderrecht ein:
VOIP2GSM kann einer vorzeitigen Kündigung im Einzellfall zustimmen, wenn der Nutzer den vertraglichen Verpflichtungen weiter nachkommt und die im Vertrag vorgesehenen Gebühren bezahlt.
(Es gibt keine Gebühr für eine Portierung!)

8.2 Umfang der Portierung

Eine Portierung kann eine oder mehrere Rufnummern enthalten, ebenso sind Rufnummernblöcke möglich. Bei einer Teilportierung muss VOIP2GSM s.r.o. zuvor informiert werden – unter Umständen ist eine Teilportierung nicht möglich – z.B. wenn es sich um Rufnummernblöcke handelt.

8.3. Portierungsdauer und Fristen

Für eine erfolgreiche Portierung ist eine rechtzeitige Vorabstimmung notwendig. Ein angemessener Zeitraum ist hier 30 Tage oder mehr. Generell muss der Portierungstermin mindestens 21 Tage nach dem Tag der erfolgreichen Mitteilung zum Portierungswunsch - liegen.

8.4. Kosten und Gebühren einer Portierung

Für eine eingehende oder ausgehende Portierung werden keine direkten Portierungsgebühren berechnet. Sollten sich bei der Durchführung Schwierigkeiten ergeben z.B. durch wiederholte Ablehnung und Korrektur der Daten, kann VOIP2GSM hierfür eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

Für Servicerufnummern gelten individuelle Vereinbarungen.

Für internationale Rufnummern ist eine Portierung ausgeschlossen.

§ 9 Kosten

9.1 Rufnummerneinrichtung

VOIP2GSM berechnet für die Einrichtung von Rufnummern einen Pauschalbetrag von 17,50 Euro.

Diese Gebühr wird pro Einrichtung und nicht pro Rufnummer erhoben. Bei der Bestellung einer einzelnen Rufnummer oder eines 5er, 10er, 100er oder 1000er Blocks – fällt diese Gebühr nur einmal an. Gleiches gilt für Rufnummern, welche nach einer eingehenden Portierung eingerichtet werden. Die Gebühr wird nur einmal, für alle in der Portierung enthaltenen Rufnummern oder Blöcke berechnet.

VOIP2GSM erteilt eine Gutschrift für die Einrichtungsgebühr in voller Höhe - beim Erreichen der Mindestvertragslaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten. VOIP2GSM geht bereits zu Beginn vom künftigen Erreichen der Laufzeit aus und schreibt die pauschale Einrichtungsgebühr in Höhe von 17,50 Euro sofort gut. Sollte der Laufzeitvertrag früher gekündigt und die Rufnummern nicht bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bei VOIP2GSM geschaltet bleiben, widerruft VOIP2GSM diese Gutschrift. (siehe akt. Preisliste)

9.2 Kosten für Recherche und Nachforschung


Prinzipiell stehen Rechnungen und Verbindungsnachweise für zwölf (Rechnungen) bzw. drei (Vebindungen) Monate kostenlose im Nutzercenter zur Verfügung. Zusätzlich wird der Nutzer über die Ablage einer neuen Rechnung per E-Mail informiert. Ruft der Nutzer diese Dokumente oder Informationen nicht in den vereinbarten Zeiträumen ab, können VOIP2GSM beauftragt werden – diese Informationen oder Dokumente erneut – gegen eine Bearbeitungsgebühr - bereitzustellen.

Einzelverbindungsnachweis:

für Verbindungen vor länger als drei Monaten 7,90 € (aktuelle Verbindungen, letzte drei Monate – können jederzeit im Nutzercenter eingesehen werden)

Rechnungen:

Verbindungen/Kosten vor länger als zwölf Monaten 18,00 € (aktuelle Rechnungen, letzte zwölf Monate – können jederzeit im Nutzercenter eingesehen werden)

Recherche:

Suche nach Verbindungen/Anrufen usw. 25,00 €


9.3 Servicepauschalen

VOIP2GSM berechnet keinerlei Grundgebühren oder Grundkosten für den eigentlichen Vertrag mit dem Nutzer. Aus diesem Grund bietet VOIP2GSM in erster Linie einen Online-Support, jedoch keinen telefonischen Support. Ein weiterführender Support – per Telefon, Videokonferenz oder Fernwartung – kann jedoch jederzeit gebucht werden. Dabei werden folgende Servicepauschalen unterschieden:

  • Servicepauschalen

- privat 14 € (kleiner Aufwand) oder 25 € (größerer Aufwand)

- gewerblich 49 €, 75 € oder 95 € (je nach Aufwand)

VOIP2GSM informiert den Nutzer zuvor, welche Pauschale anzuwenden ist.

Eine Ausnahme bilden die MiniServices. Jede Änderung, welche der Nutzer selbst im Nutzercenter hätte ausführen können, dazu aber VOIP2GSM beauftragt – wird mit 5,50 € berechnet. Dazu gehören u.a.:

  • Änderung der Kostenbremse
  • Änderung der Zahlungsmethode
  • Bestellung von SIP-IDs
  • Freischalten von gesperrten IP-Adressen
  • Abruf von Rechnungen aus dem Archiv (der letzten 12 Monate)

· Abruf von Einzelverbindungsnachweisen aus dem Archiv (der letzten 3 Monate)


Alle diese Aufgaben können kostenlos vom Nutzercenter aus ausgeführt werden.

(siehe akt. Preisliste)


9.4 Support

VOIP2GSM bieten im Standard-Tarif keinen Nutzersupport, welcher die Einrichtung von der Hardware des Nutzers oder sonstige Probleme – auf Seiten des Nutzers – beinhaltet. Der Support bezieht sich ausschließlich auf Probleme – „ab Rufübergabe“.

Anfragen – bezüglich Einrichtungsproblemen - an das Supportcenter unter https://support.voip2gsm.eu - werden nach Ermessen der Supportmitarbeiter bearbeitet und ggf. mit Hinweisen zu Videos oder FAQ-Einträgen beantwortet.

(siehe akt. Preisliste)

Für den Starter-Tarif werden Support-Anfragen, welche sich auf Probleme - vor Rufübergabe - beziehen, grundsätzlich mit einer Gebühr von 5,00 Euro berechnet. Der Nutzer wird zuvor auf die kostenpflcihtige Leistung hingewiesen und kann sich dafür oder dagegen entscheiden. https://support.voip2gsm.eu

(siehe akt. Preisliste)


9.6 übrige Leistungen

Weitere, nicht näher spezifizierte Dienstleistungen werden nach Aufwand pro Stunde je 75,00 € abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je nach Aufwand in 5-Minuten-Einheiten.

(siehe akt. Preisliste)



§ 10 Datenpflege persönlicher Informationen / Einsehen von Informationen

10.1 Nutzerkonto


Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten auf einem aktuellen Stand zu halten. Dies beinhaltet die Anschrift, Kontaktmöglichkeiten sowie falls vorhanden die Bankverbindung. VOIP2GSM s.r.o. haftet nicht für Folgen, welche durch falsche oder veraltete Nutzerdaten, dem Nutzer selbst entstehen.


10.2 Erreichbarkeit


Der Nutzer kann im Nutzercenter eine Test-Email an seine dort hinterlegte E-Mail-Adresse senden lassen, um sicherzustellen, dass alle E-Mails ordentlich empfangen werden können. Der Nutzer allein ist dafür verantwortlich, dass ihn E-Mails von VOIP2GSM erreichen. Eine an den Zielserver erfolgreich übermittelte E-Mail gilt als zugestellt.


10.3 Etikette

E-Mail-Adressen, welche den Firmennamen VOIP2GSM – gleich welcher Schreibweise enthalten sind nicht zulässig. Die Verwendung des Namens VOIP2GSM in einer E-Mail-Adresse wird ausdrücklich untersagt. Auch werden weitere E-Mail-Adressen, wie „spam“,“trash“ und ähnliche evtl. ebenfalls nicht zugelassen. Bei einer Kontaktaufnahme nutzt der Nutzer, die im System hinterlegte E-Mail-Adresse oder eine der Alternativadressen, welche ebenfalls im Nutzercenter hinterlegt werden können. Der Nutzer fügt jeder E-Mail seine Nutzerummer/-ID (erster Teil der SIP-ID vor dem Punkt) hinzu.

10.4 Informationen und Benachrichtigungen von VOIP2GSM

VOIP2GSM informiert über Änderungen (Wartungen, Produkte, Preise) im Nutzercenter über die entsprechenden Anzeigesysteme und/oder per E-Mail.

Wichtige Informationen, wie z.B. Preiserhöhungen werden in jedem Fall zusätzlich per E-Mail Versand. VOIP2GSM hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Nutzerentsprechende E-Mails auch tatsächlich erhält.

Unter anderem ist der Erhalt der monatlichen Informations-E-Mail zur Ablage einer neuen Rechnung völlig unerheblich, da der Nutzer weiß, dass monatlich eine Rechnung erstellt wird und diese im Nutzercenter einsehbar ist.


§ 11 Leistungsverweigerungsrecht

VOIP2GSM s.r.o. kann unter bestimmten Umständen ein Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Ein solcher Grund liegt insbesondere beim Zahlungsverzug vor.

Von einer solchen Sperrung sind in der Regel auch Zusatzleistungen betroffen. Gehören lokale Ortsrufnummern zu diesen Zusatzleistungen, stehen diese nach einer Sperrung auch nicht mehr zur Verfügung und die Nummern sind während der Sperrzeit nicht mehr erreichbar. Insbesondere beim Zahlungsverzug – wird ein Nutzerkonto erst nach vollständigem Ausgleich, sowie der Übernahme sämtlicher Gebühren wieder freigeschaltet. Teilzahlungen können nur in besonderen Härtefällen akzeptiert und vereinbart werden.

Kommt es bei Postpaid-Konten zu Zahlungsschwierigkeiten – gleich welcher Art – wird das Konto auf Prepaid umgestellt. Das Konto wird bei dieser Umstellung nicht gesperrt.

Anwendung des gesetzlich geregelten Zahlungsverzugs:
Die Umstellung von Kredit-Nutzerkonten auf Prepaid (z.B. bei Zahlungsverzug) – entspricht keiner Sperrung. Der Nutzer hat sofort die Möglichkeit das Konto weiter zu nutzen - in dem er auf das Prepaid-Nutzerkonto ein Guthaben auflädt.


§ 12 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der VOIP2GSM s.r.o. Server liegt bei über 98,5% – Wartungen bereits eingeschlossen. Nicht im Einflussbereich von VOIP2GSM s.r.o. liegt die Technik der Netzbetreiber, Netzdienstleister oder Gegenstellen. Über die Verfügbarkeit einzelner Routen, insbesondere Auslandsrouten – kann daher keinerlei Aussage getroffen werden. Im Störungsfall sind wir bemüht, in kürzester Zeit Abhilfe durch Behebung oder Alternative zu schaffen.



§ 13 Nutzerinformation: Newsletter

VOIP2GSM s.r.o. versendet regelmäßig einen Newsletter, welcher neben allgemeinen Informationen auch wichtige Hinweise zu Änderungen in Bezug auf Leistungen oder Preise enthalten kann. Der Newsletter ist kostenlos und wird elektronisch versandt. Die An- und Abmeldung für den Empfang des Newsletters muss selbsttätig erfolgen. Der Bezug des Newsletters ist freiwillig - eine Verpflichtung zum Bezug gibt es nicht. Der Newsletter ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Der Newsletter ist jedoch das allgemeine Informationsmedium und dient als Nutzerkontakt.



§ 14 Nutzerinformation: Speicherung der vom Nutzer an VOIP2GSM übermittelten Daten

Angaben mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag werden von VOIP2GSM gespeichert. Diese Speicherung erfolgt auf den Servern von der VOIP2GSM s.r.o. als Datensatz und kann vom Nutzer über das Nutzercenter nicht eingesehen werden. VOIP2GSM versichert, nur die Daten zu speichern, welche zum Zustandekommen des Vertrages und dessen Unterhaltung absolut notwendig sind. Einzelne personenbezogene Daten werden im Nutzercenter unter „persönliche Daten“ angezeigt und können dort entsprechend auch geändert werden. Die Webseiten, die Datenbanken und auch sonstige Kommunikation mit den Servern der VOIP2GSM s.r.o. sind durch moderne Verschlüsselungsmethoden entsprechend gesichert.



§ 15 Nutzerinformation: Korrekturhinweis

Der Nutzer kann seine Eingaben vor der Abgabe einer Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. VOIP2GSM informiert den Nutzer dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Der Nutzer kann den Bestellprozess auch jederzeit durch Schließen des Browserfensters komplett abbrechen bzw. beenden. Auch nach Vertragsabschluss ist es möglich, persönliche oder vertragsbezogene Daten zu ändern. Dies geschieht zum Teil über das Nutzercenter, einige wenige Änderungen können nur durch Kontaktaufnahme zum Supportteam durchgeführt werden.



§ 16 Nutzerinformation: AGB und Angebot

Die AGB – in ihrer aktuellen Fassung und Gültigkeit können jederzeit auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. eingesehen und heruntergeladen werden. Der Nutzer kann sich eine Kopie der aktuellen AGB auch zusenden lassen. Die AGB in Vorgängerversionen bleiben bei der VOIP2GSM s.r.o. gespeichert und können bei berechtigten Interesse abgefragt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein gültiger Vertrag, aus der Zeit, in welcher die entsprechenden AGB ihre Gültigkeit hatten. Für die eigene Verwendung steht es dem Nutzer frei - beim Bestellvorgang ein Screenshot oder ein Foto vom Bildschirm anzufertigen. Alternativ kann die entsprechende Seite ausdruckt werden. Gleiches gilt für die Bestellung von Dienstleistungen oder Zusatzleistungen.

§ 17 anonYmous Server

17.1 Allgemeines

Die „anonYmouse“ Server von VOIP2GSM sind dienen zum Schutz der Privatsphäre des Nutzers.

Sie sind in keiner Weise zur Planung, Durchführung oder Beteiligungen an Straftaten gedacht. Ihr einziger Zweck ist die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zu erhalten – egal wem gegenüber.

17.2 Kosten

Die Nutzung der „anonYmous“ Server ist kostenpflichtig und wird nach 3 Stufen der Anonymisierung angeboten. Die Kosten beschränken sich auf eine Grundgebühr. Andere Kosten – wie z.B. erhöhte Verbindungsentgelte – gibt es nicht. Die Abrechnung erfolgt analog anderer Zusatzleistungen monatlich.

17.3 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des vollständigen Service hängt im Wesentlichen von den verwendeten Endgeräten und dem zur Verfügung stehenden Internetanschluss ab. Besonders in öffentlichen WLAN-Netzen kann es sein, dass z.B. der notwendige Port 5061 nicht zur Verfügung steht, da für unverschlüsselte Telefonie lediglich der 5060 freigegeben wurde.

Eine eingeschränkte Nutzbarkeit oder Verfügbarkeit bring kein Recht auf Preisminderung mit sich.

17.4 Serverstandort

Die „anonYmous“ Server befinden sich in verschiedenen Ländern – weltweit. Trotzdem wird bei der Nutzung durch das Routing ein Server in „der Nähe des Nutzers“ gewählt – allerdings nicht in dessen Heimatland.

17.5 Definition „anonym“

Die „anonYmous“ Server setzen zur Signalisierung TLS zur Verschlüsselung der Übertragung ein. Gesprächsdaten selbst werden per SRTP verschlüsselt und transportiert. Das Protokoll lässt weitere End-zu-End-Verschlüsslungen – durch Drittsoftware auf dem Gerät des Anrufers und Angerufenen zu.

Je nach gewählte Anonymisierungsstufe werden keine, anonymisierte oder gekürzte Verbindungsdaten gespeichert. Die Abrechnung enthält – gleich welcher Stufe - lediglich die Position „Telefonservice“.

17.6 Hinweis

Das Produkt „anonYmous“ Server wird vom Standort Tschechien aus angeboten und ist im Einklang mit den in Tschechien geltenden Bestimmungen. VOIP2GSM ist nicht bekannt und hat keinen Einfluss darauf, ob und wie dieses Produkt im Heimatland des Nutzers genutzt werden darf.

§ 18 Widerrufsrecht

18.1 Allgemeines

Das Abschnitt zum Widerrufsrecht beinhaltet:

  • Belehrung des Verbrauchers
  • Widerrufsbelehrung
  • Widerrufsrecht


18.2 Widerruf

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

VOIP2GSM s.r.o.
Geschäftsführer: Alexander Maydorf
Hlavni 216
431 63 Perstejn Tschechien

Fax: +49 (0) 351 312560-133
E-Mail: cancel@voip2gsm.eu

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Bitte beachten Sie, das personalisierte Leistungen laut Gesetzgeber vom Widerruf vollständig ausgeschlossen sind. Eine personalisierte Leistung ist z.B. Beantragung einer lokalen oder internationalen Rufnummer, das Einrichten einer virtuellen Telefonanlage, die Konfiguration eines Servers oder andere Leistungen – welche speziell auf den Nutzer oder Nutzerwunsch zurückzuführen sind.



§ 19 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Gewährleistung selbst, schließt die Haftung für Folgeschäden aus.




§ 20 Besonderheiten STARTER-Tarif

Entgegen oder zusätzlich der übrigen Punkte der AGB, gelten für den STARTER-TARIF:
Der STARTER-Tarif unterscheidet sich wesentlich vom Leistungsumfang der übrigen VOIP2GSM-Angebote.
Zum STARTER-Tarif kann eine (1) lokale Orstnetzrufnummer gebucht werden. Auch wenn die Rufnummer kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, unterliegt sie einem Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
Der Wechsel von einem anderen Tarif zum STARTER-Tarif ist nicht möglich. Ein Wechsel vom STARTER-Tarif zu einem anderen Tarif ist gegen Gebühr mölgich.
Für den STARTER-Tarif stehen nur SEPA-Überweisung oder Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Bonuszahlungen gibt es keine.
Inaktive Nutzerkonten, welche länger als 3 Monate nicht genutzt wurden, werden geschlossen. Eine Nutzung setzt den Bezug einer entgeltpflichtigen Leistung voraus.
Eine eingehende Portierung (Aufnahme von Rufnummern) ist nicht möglich.


§ 21 Geltendes Recht / Gerichtsstand / Bundesnetzagentur

Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und ist ein tschechisches Unternehmen. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik. Der Nutzer ist sich darüber bei der Eröffnung seines Nutzerkontos im Klaren.

Werden deutsche BGB Paragraphen genannt, bedeutet dies ausschließlich, dass nach dem Wortlaut und der Bedeutung dieses Paragraphen gehandelt oder entschieden wird. Es bedeutet nicht, dass hier generell das deutsche Recht angewendet wird.

Europäische Vorschriften werden anerkannt und berücksichtigt.

Die VOIP2GSM erkennt die deutsche Bundesnetzagentur nur im Rahmen des Rufnummerngeschäftes an. Für sämtliche weiteren Dienste inkl. der Telefonverbindungen selbst, gelten die Bestimmungen, Regelungen und Gesetze der Tschechischen Republik.


§ 22 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Punkte aus dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Punkte oder der Vereinbarung selbst. Der Nutzer und die VOIP2GSM bemühen sich diesen oder diese Punkte zu klären und ggf. Ersatz dafür zu schaffen.


(Ende der AGB mit Punkt 22)

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