VOIP2GSM s.r.o.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
(GÜLTIG FÜR DEN REGULÄREN VOIP2GSM.STANDARD TARIF UND STARTER)
- für Neukunden ab 01.06.2024 -
§ 1 Geltungsbereich, Nutzerinformation
    
    1.1 Allgemeines
    
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis
    zwischen der VOIP2GSM s.r.o. (auch genannt als VOIP2GSM) – und den
    Verbrauchern  und Unternehmen, welche Dienstleistungen im Bereich der
    Internet-Telefonie  (VOIP, VoiceOverIP), der Weiterleitung von Telefaxen auf
    E-Mail-Adressen und  weiterführende Leistungen auf diesem Gebiet – in
    Anspruch nehmen (wollen).  Entgegenstehende oder von den
    Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen  werden von VOIP2GSM nicht
    anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch  (übersetzt). Das Verständnis für
    übliche -englische Begriffe- wird  vorausgesetzt und gilt ebenfalls als
    vereinbart. 
    
1.2 Begriffsdefinition
VOIP2GSM s.r.o. in den Geschäftsbedingungen auch VOIP2GSM oder Vertragspartei genannt
Nutzer – gleich Kunde oder Interessent, auch Vertragspartner genannt
S.R.O. – Rechtsform des Unternehmens – ähnlich Limited oder GmbH
Nutzercenter – https://config.voip2gsm.eu interner Bereich für Nutzer
Supportcenter – https://support.voip2gsm.eu Ticket- und Supportanfragen von Nutzern
    
    1.3 Sitz und Leistung
    
    Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und bietet Internet
    Telefondienstleistungen in ganz Europa bzw. weltweit an. Dabei gelten für
    jedes  einzelne Land, eigene Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden
    allgemeinen  Geschäftsbedingungen sind für Deutschland, Österreich und die
    Schweiz  anwendbar. Die VOIP2GSM s.r.o. erbring Ihre Leistungen von
    Tschechien aus – es  gilt das tschechische Recht. Das Angebot von VOIP2GSM
    ist nicht explizit an  Kunden aus dem jeweiligen Vertragsland gerichtet. Die
    Angebote, Webseiten und  AGB wurden in die Vertragssprache übersetzt. 
    
    
    1.4 Lokalisierung
    
    VOIP2GSM s.r.o. bietet sämtliche Leistungen "ab Tschechien" an. Trotzdem
    wurde versucht durch die Lokalisierung des Angebotes, auf das jeweilige
    Vertragsland einzugehen, so dass z.B. von Deutschland aus keine +49
    vorgewählt werden muss. Auch werden dem Nutzer in erster Linie SIP-Server im
    Vertragsland angeboten. Sollte sich im Vertragsland kein SIP-Server
    befinden,  werden dem Nutzer andere Optionen angeboten.
    
    
    § 2 Vertragsschluss 
    
    2.1 Inhalt
    
    Die Angebote auf den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. stellen eine
    unverbindliche  Aufforderung an den Nutzer dar, Dienstleistungen in Anspruch
    zu nehmen. 
    
2.2 Ablauf
    
    Die Anmeldung als neuer Nutzer erfolgt ausschließlich über die Webseiten der
    VOIP2GSM s.r.o.. Generell sind Vertragsabschlüsse per Telefon, E-Mail oder
    Telefax ausgeschlossen. Nach Eingabe der persönlichen Daten des Nutzers und
    mit  dem Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ - gibt der Nutzer
    ein  verbindliches Angebot auf Abschluss eines Telefondienstvertrages mit
    der  VOIP2GSM s.r.o. ab. Sofern es sich um eine kostenlose Dienstleistung
    handelt,  kann der Button-Text auch „Anmelden“, Senden“, „Speichern“ oder
    „Bestellen“  lauten. 
    
    
    2.3 Annahme
    
    VOIP2GSM s.r.o. ist nicht zur Annahme des Vertrages verpflichtet und
    entscheidet nach Prüfung der Anmeldedaten und anderer Umstände, ob ein
    entsprechender  Vertrag zustande kommt oder nicht. Dies gilt für auch für weitere Bestellungen.
    
    
    2.4 Vertragszeit
    
    Verträge zwischen VOIP2GSM s.r.o. und dem Nutzer werden auf unbestimmte Zeit
    geschlossen – für die grundsätzliche Telefoniedienstleistung gibt es keine
    Mindestvertragslaufzeit. Zusatzleistung wie zum Beispiel lokale
    Ortsrufnummern,  internationale Rufnummern und Telefonanlagen verfügen
    jedoch über eine  Mindestvertragslaufzeit. Diese werden unmittelbar vor
    Abschluss des  zusätzlichen Vertrages mitgeteilt. 
    
    
    2.5 Grundgebühren und Vertragskosten
    
    Für den Vertragsabschluss fallen keinerlei Bearbeitungsgebühren an. Generell
    ist das grundsätzliche Telefonieangebot von VOIP2GSM s.r.o. frei von
    Grundgebühren. Zusatzleistung sind davon ausgenommen. 
    
    
    2.6 Vertragsgemäße Nutzung
    
    VOIP2GSM überlässt dem Nutzer ein Nutzerkonto, welches es dem Nutzer
    ermöglicht  Anrufe zu tätigen, ggf. zu Empfangen und andere Leistungen zu
    nutzen. Diese  Leistungen können kostenfrei und kostenpflichtig sein.
    VOIP2GSM erlaubt die  Nutzung des Dienstes nur dem direkten
    Vertragspartner/Nutzer. Überlässt der  Nutzer den Zugang zum Nutzerkonto
    oder Leistungen bewusst an Dritte, haftet der  Nutzer finanziell
    uneingeschränkt für die, durch den Dritten verursachten  Kosten. Eine
    Nutzung durch Dritte im Unternehmen, im gemeinsamen Haushalt oder  ähnlichen
    wird als „vertragsgemäß“ toleriert, so lange diese Nutzung  tatsächlich, dem
    zwischen dem Nutzer und VOIPGSM geschlossenem Vertrag  entspricht. Überlässt
    der Nutzer unbewusst oder bewusst sein Nutzerkonto, seine  Zugangsdaten oder
    ähnliches an Unbekannte/Fremde/Dritte ist dies eine „nicht  vertragsgemäße
    Nutzung“. Der Nutzer haftet hier finanziell im vollen Umfang für  Schäden,
    Kosten und ähnliches. (6.5 beachten) 
    
2.7 Vermittlung
VOIP2GSM toleriert Konten, welche durch Vermittler/Reseller erstellt und betreut werden. VOIP2GSM behält sich allerdings vor, den Support solcher Konten, gegenüber dem tatsächlichen Nutzer zur verwehren und auf den Vermittler/Reseller zu verweisen. Umgekehrt, kann der Support auf den Nutzer beschränkt werden, wenn die Rolle des Vermittlers/Resellers nicht klar erkennbar ist.
Grundsätzlich gibt es bei VOIP2GSM kein Reseller- oder Vermittlerstatus.
    § 3 Kündigung 
    
    3.1 Allgemeines
    
    Beide Vertragsparteien sind jederzeit zu einer fristgerechten Kündigung des
    Vertragsverhältnisses berechtigt. Die Kündigung berührt nicht die
    Verpflichtungen, welche eventuell durch Zusatzleistungen und einer
    Mindestvertragslaufzeit entstehen.
    Die Frist gilt immer zum letzten Tag, des folgenden Monats. 
    
    
    3.2 Kündigung Telefonie
    
    Nach der Kündigung der Telefoniedienstleistung durch den Nutzer, wird das
    Nutzerkonto geschlossen. Ein Zugang zu vorangegangenen Abrechnungen oder
    Verbindungen ist nicht mehr möglich. Auch ist eine Reaktivierung des
    Nutzerkontos nicht möglich. Verfügt der Nutzer über ein Prepaid-Nutzerkonto
    wird das eventuell verbleibende Guthaben binnen ca. 60 Tagen ausgezahlt. (siehe
    3.5, siehe akt. Preisliste) 
    
    
    3.3 Kündigung Zusatzleistungen
    
    Nach der Kündigung von Zusatzleistungen bleiben die Leistungen und
    Verpflichtung so lange verfügbar, wie es die Mindestvertragslaufzeit
    vorsieht.  Gleiches gilt für die Zahlungsverpflichtung, welche ggf. mit dem
    Laufzeitvertrag eingegangen wurde. Insbesondere bei der Übertragung von
    Telefonnummern zu einem anderen Anbieter, kann das Ende der
    Vertragslaufzeit,  durch Zahlung der restlichen Vertragsgebühren evtl. zzgl.
    eines  Schadenersatzes, vorgezogen werden – Leistung und Verpflichtung
    entfallen dann verfrüht.  (siehe akt. Preisliste)
    
    
    3.4 Kündigung aus wichtigem Grund
    
    VOIP2GSM s.r.o. behält sich eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich
    vor. Insbesondere beim Überschreiten eines Zahlungsziels, Unregelmäßigkeiten
    in  der Zahlung oder dem Verdacht auf Missbrauch des Nutzerkontos kann
    VOIP2GSM  s.r.o. das Nutzerkonto unverzüglich sperren. In der Regel wird der
    Nutzer zuvor  per E-Mail kontaktiert.
    
    3.5 Rückzahlung
    
    Die Rückzahlung von evtl. Guthaben nach einer Vertragsbeendigung erfolgt
    zeitnah, binnen ca. 60 Tagen nach Vertragsende. Dabei hat der Nutzer rechtzeitig
    einen Zahlungsweg mit VOIP2GSM zu vereinbaren, welcher kostenlos für
    VOIP2GSM  nutzbar ist bzw. dem Rückzahlungsbetrag angemessen gegenübersteht.
    Liegen die  Kosten der Zahlung weit über dem Rückzahlungsbetrag, verzichtet
    der Nutzer auf  die Rückzahlung – sofern er diesen Zahlungsweg zu
    verantworten hat (z.B. beim  Umzug in ein nicht EU-Land). Bei der
    Rückzahlung einer teilweise genutzten  'Erst-Einzahlung/Aufladung' werden
    sämtliche evtl. Bonuszahlungen und  Zahlungsgebühren - insb. PayPal/GP
    Webpay-Gebühren vom Rückzahlungsbetrag  abgezogen. Auf die Rückzahlung eines
    Guthabens mit bereits abgezogenen  Zahlungskosten - unter (kleiner) einem
    (1) Euro verzichtet der Nutzer. Das  Guthaben kann selbstverständlich
    aufgebraucht werden. (siehe akt. Preisliste)
    
    
    3.6 Verjährung
    
    Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für die Auszahlung von Guthaben.
    
    
    
    
3.7 Kündigung mit „Nichtnutzung“
    
Nutzerkonten, welche länger als 6 Monate nicht genutzt werden, werden aus Sicherheitsgründen automatisch geschlossen. 
Nutzerkonten, welche unentgeltliche Leistungen (z.B. kostenlose Rufnummer) von VOIP2GSM beziehen, aber länger als 3 Monate nicht genutzt werden, werden automatisch geschlossen.
Eine Nutzung ergibt sich aus dem Bezug von Leistungen, welche mit einem Entgelt verbunden sind.
    
    
    
    § 4 Preise (insb. Verbindungsentgelte) 
    
4.1 Allgemeines
    
    Es gelten ausschließlich Preise, welche auf den Webseiten der VOIP2GSM
    s.r.o. veröffentlicht  wurden. Für Preise von Vergleichswebseiten,
    Verzeichnissen oder sonstigen  Quellen wird keine Gewähr übernommen, noch
    Auskunft darüber gegeben. Alle  Preisangaben verstehen sich inklusive
    gesetzlicher Mehrwertsteuer (falls  zutreffend). Alle Preise und Leistungen
    gelten „ab“ Tschechien bzw.  Verbindungsentgelte „ab“ dem Vertragsland.
    VOIP2GSM kann von überall aus der  Welt genutzt werden, das Heimatnetz des
    Angebotes bleibt jedoch zu jederzeit  das lokalisierte Vertragsland. Somit
    sind alle Anrufe – auch in das aktuelle  Aufenthaltsland –
    Auslandsgespräche, wenn dieses nicht das Vertragsland ist.
    Die Höhe der Verbindungsentgelte selbst, wird kein starrer
    Vertragsbestandteil bei Abschluss des Vertrages. Die Verbindungsentgelte
    können  sich jederzeit im Rahmen von Entgeltanpassungen ändern. Die weitere
    Nutzung der  Verbindungen mit geänderten Entgelten steht dem Nutzer
    jederzeit frei. Nutzer  werden über Änderungen von Verbindungsentgelten
    zuvor informiert.  Bei einer Änderung der Verbindungsentgelte im
    lokalisierten  Vertragsland (z.B. für Verbindungen nach +49 / Deutschland)
    steht dem Nutzer zusätzliche  zu der Möglichkeit, die Nutzung der Verbindung
    einzustellen, ein Recht auf  Kündigung zu. Laufzeitverträge z.B. für
    Rufnummern bleiben davon unberührt, da  diese in keinem Zusammenhang zu
    ausgehenden Verbindungsentgelten stehen und  weiterhin unverändert
    fortgesetzt werden können. 
    Änderungen von Entgelten für Rufnummern oder andere Zusatzleistungen sind
    davon ausgeschlossen. Hier hat der Nutzer bei einer Erhöhung von Entgelten
    das Recht auf Kündigung. (siehe akt. Preisliste)
    
    4.2 Preis Auskunft
    
    Auf den Webseiten von VOIP2GSM s.r.o. gibt es verschiedene Möglichkeiten die
    aktuellen Tarife einzusehen. Dabei stehen verschiedene Tools zur Verfügung,
    welche anhand der Telefonnummer exakt den entsprechenden Tarif ermitteln und
    anzeigen. Zusätzlich steht das gesamte Preisverzeichnis zum Download zur
    Verfügung (als PDF Datei). Der Nutzer kann davon ausgehen, dass der Preis
    zum  Zeitpunkt der Abfrage verbindlich und richtig ist. Insbesondere bei
    Auslandsgesprächen muss der Nutzer die Preisauskunft regelmäßig benutzen.
    Dem  Nutzer steht die –Preisansage- zur Verfügung. Dieser Dienst teilt dem
    Nutzer zu  Beginn eines jeden Anrufs den genauen Preis pro Minute für das
    folgende  Gespräch mit. Der Nutzer hat bei Missfallen genügend Zeit, das
    Gespräch  abzubrechen ohne, dass Gebühren entstehen.
    
    4.3 Preiserhöhung
    
    Änderungen der Preise insbesondere Erhöhungen werden rechtzeitig per
    Newsletter  oder E-Mail beim Nutzer angezeigt. VOIP2GSM s.r.o. kann nicht
    sicherstellen,  dass der Nutzer den Newsletter oder die E-Mail erhält,
    sodass der Nutzer dazu  verpflichtet wird, die Preise regelmäßig selbst zu
    prüfen. Eine Preiskorrektur,  welche auf einen Eingabefehler zurückzuführen
    ist, kann jederzeit ohne Ankündigung  erfolgen. Preisänderungen wirken sich
    nie auf in der Vergangenheit liegende  Leistungen aus.
    (4.1 und 4.2 beachten) 
    
    
    4.4 Preise für Unternehmen, welche keine Verbraucher sind
    
    Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID erhalten ihre Rechnung –
    netto –  ohne Mehrwertsteuer im sogenannten ReversChargeVerfahren (sofern
    aus der EuG).  Dabei führt der Rechnungsempfänger die Mehrwertsteuer selbst
    ab. Ist der  Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Mehrwertsteuer
    unter Umständen  direkt einbehalten werden. Um eine Rechnung
    mehrwertsteuerfrei im  ReverseCharge-Verfahren zu erhalten, muss zum
    Zeitpunkt der Rechnungslegung die  Umsatzsteuer-ID hinterlegt und geprüft
    sein. Es gibt keine (!) Möglichkeit eine  einmal erstellte Rechnung
    diesbezüglich abzuändern. 
    
    
    4.5 Berechnung der Telefongebühren
    
    Sämtliche Preise der VOIP2GSM s.r.o. sind Minutenpreise. Wenige Ausnahmen
    bilden Servicenummern, Premium-Auskunfts-Dienste und ähnliche Sondernummern
    welche pro Minute oder pro Gespräch abgerechnet werden. Die Verbindungen,
    welche im normalen Minutenpreis abgerechnet werden unterliegen dabei dem
    vorteilhaften 30 Sekunden Takt. Für ein Gespräch von 30 Sekunden Länge wird
    demzufolge auch nur der halbe Minutenpreis berechnet. Die Verbindungszeit
    ist  die tatsächliche Zeit, in welcher eine Verbindung zwischen zwei
    Endpunkten  besteht. Die zur Abrechnung genutzte Verbindungszeit wird
    VOIP2GSM s.r.o. von  den Netzbetreibern nach Gesprächsende zur Verfügung
    gestellt. In dieser  Verbindungszeit sind weder die Zeiten für die
    Vermittlung noch für das Klingeln  enthalten.
    4.6 Vermittlungsgebühren  
    
    
    VOIP2GSM hat keinen Einfluss darauf, wie die Vermittlung am  angerufenen
    Endpunkt funktioniert. Telefonzentralen, Behörden oder andere  Stellen
    nehmen unter Umständen das Gespräch bereits entgegen, obwohl weiterhin  ein
    Klingelton zu hören ist und vermitteln intern weiter. Da hier das Gespräch
    bereits entgegengenommen wurde, entstehen ebenfalls bereits Kosten. 
    
    
    
    § 5 Mindestlaufzeiten 
    
5.1 Allgemeines
    
    Der Vertrag über die generellen Telefondienstleistungen unterliegt keiner
    Mindestlaufzeit. Auch bestimmte Zusatzleistungen wie zum Beispiel der
    Rechnungsversand per Post, das Monitoring des Accounts, die Nutzung von
    kostenlosen Telefonfeatures - unterliegen keiner Mindestlaufzeit. 
    
5.2. Mindestlaufzeiten
    
    Folgende Leistungen unterliegen einer Mindestlaufzeit: 
    
- 24 oder 36 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
    - Verlängerung um jeweils einen Monat  
    
    
- 36 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
    - Verlängerung um jeweils einen Monat  
    
    
- 12 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
- Verlängerung um jeweils 12 Monate
    
        Hinweis: Die Verlängerung ergibt sich aus dem  Produktmerkmal
        „kostenlos“. Da dieser Vorteil nach der Mindestlaufzeit nicht  entfällt,
        wird das Produkt erneut für 12 Monate gebucht.
    
    
    
- 6 oder 12 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
    - Verlängerung um jeweils 2 Monate 
    
- 3 Monate Mindestvertragslaufzeit
- ein Monat Kündigungsfrist
- Verlängerung um jeweils 3 Monate
- ein Monat Mindestvertragslaufzeit
- monatlich kündbar,
- Verlängerung um jeweils einen Monat
Die Kündigung muss innerhalb der Frist per E-Mail, Telefax, Brief, Supportcenter oder über das Nutzercenter erfolgen. Prinzipiell genügt das Nutzer-/ oder Supportcenter, denn der Vertrag wurde Online abgeschlossen. Ein Brief, ggf. sogar per Einschreiben – ist auf keinen Fall nötig! VOIP2GSM bestätigt eine Kündigung ausschließlich per E-Mail.
Definition von „monatlich kündbar“:
Um Unstimmigkeiten auszuschließen wird der Terminus „monatlich kündbar“ wir folgt definiert: Eine heute eingegangene Kündigung, beendet die gekündigte Leistung – zum letzten Tag des folgenden Monats.
    Eine Kündigung an einem beliebigen Tag im Mai, erfolgt also zum
    darauffolgenden 30. Juni. 
    
    Sollen insbesondere Rufnummern zu einem anderen Anbieter übertragen werden,
    kann das Ende der Mindestvertragslaufzeit herangezogen werden, indem die
    Kosten  für die restliche Vertragslaufzeit zzgl. eines evtl. Schadenersatzes
    - unmittelbar  gezahlt werden. Hier ist besonders die nötige Vorlauf- und
    Planungszeit zu  beachten. (§8 beachten / siehe akt. Preisliste)
5.3. Schadenersatz
    
    Bei der frühzeitigen Kündigung von Laufzeitverträgen kann VOIP2GSM zzgl. der
    Gebühren aus der Restlaufzeit - einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 5,00
    Euro berechnen.
    
    
    § 6 Kredit-Verfügungsrahmen/Zahlungsarten 
    
6.1 Allgemeines
    
    VOIP2GSM s.r.o. bietet im Wesentlichen zwei Zahlungsarten an: Prepaid und
    Postpaid. Die Zahlungsdienstleister, auf welche VOIP2GSM zurückgreift,
    können  dabei variieren oder sich durch deren Verfügbarkeit – ohne
    Ankündigung ändern.  Die angebotenen Zahlungsarten sind dabei auch kein
    Vetragsbestandteil. 
    
    
    6.1 Prepaid
    
    Prepaid-Nutzerkonten (Vorkasse-Nutzerkonten) werden per Banküberweisung oder
    GPWebPay oder PayPal aufgeladen (die Verfügbarkeit von PayPal und GP Webpay
    kann variieren; insb. PayPal steht zur einmalig zur Aufladung eines
    Startguthabens zur Verfügung). Der Nutzer ist selbst verantwortlich, dass
    auf  seinem Nutzerkonto ausreichend Guthaben vorhanden ist, um die Telefonie
    zu  nutzen. Ist kein Guthaben mehr vorhanden, können keine Gespräche mehr
    geführt  werden oder laufende Gespräche werden ggf. sogar unterbrochen.
    Nutzt der  Prepaid-Nutzer Zusatzleistungen wie lokale Ortsrufnummern, welche
    monatlich  berechnet werden, muss für diese monatliche Abrechnung ebenfalls
    ausreichend  Guthaben vorhanden sein, da sonst die Nutzung der
    Zusatzleistungen  eingeschränkt werden kann. Telefoniekosten über den
    Aufladebetrag des  Nutzerkontos hinaus können bei vertragsgemäßer Nutzung
    nicht entstehen. Kosten  für Zusatzleistungen sind davon unberührt und
    werden während der  Mindestvertragslaufzeit vom Nutzerkonto abgebucht. Bei
    Vertragsende werden  vorhandene Guthaben auf ein vom Nutzer zu benennendes
    Girokonto  zurücküberwiesen. (siehe 3.5, siehe akt. Preisliste) Der kleinste Prepaid-/Aufladebetrag
    beträgt 5,00  Euro.
6.2 Prepaid Startguthaben
Neue Nutzer können einmalig ein Startguthaben – zurzeit über PayPal - für 1,00 Euro erwerben. Dieses Guthaben dient zum Testen und Kennenlernen des Dienstes. Der Nutzer trägt in diesem Fall die Zahlungskosten vollständig, so dass ca. 0,60 Euro als tatsächliches Guthaben zur Verfügung stehen. Das Startguthaben wird nicht erstattet.
    
    6.3 Postpaid  
    
    
Postpaid-Nutzerkonten (Kredit-Nutzerkonten) werden nach der monatlichen Abrechnung durch Zahlung per Rechnung ausgeglichen.
Voraussetzung ist eine entsprechende Kreditvereinbarung mit VOIP2GSM. Dazu gehört unter Umständen eine positive Kreditauskunft.
Kredit-Nutzerkonten sind Schulen, Behörden oder öffentliche Einrichtungen vorbehalten. Unternehmen mit regelmäßigen, hohen Umsätzen, können ebenfalls die Einrichtung eines Kredit-Nutzerkontos beantragen.
Generell ist Postpaid erst ab monatlichen Rechnungsbeträgen über 20,00 Euro möglich.
Für die Rechnungslegung wird eine Gebühr erhoben.
Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der bei Abschluss eines Kredit-Nutzervertrages hinterlegten Preisliste.
    
    6.4 Zahlungsverkehr
    
    Der Zahlungsverkehr über Bankkonten - wird ausschließlich per SEPA
    abgewickelt.  Die Bankkonten von VOIP2GSM befinden sich in Tschechien,
    welches zum SEPA-Raum  gehört. Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums sind
    keine, den Banken nach  bezeichnete, Auslandsüberweisungen.
    
    6.5 Mindestabrechnungsbetrag  
    
    
    Aus technischen Gründen ist es nicht möglich Kleinstbeträge von  der
    Rechnungslegung oder Abrechnung auszuschließen. Demzufolge erfolgt eine
    Anmahnung ebenfalls ungeachtet der Rechnungssumme. 
    
    
    6.6 Haftung
    
    Prinzipiell haftet der Nutzer uneingeschränkt für sein Nutzerkonto,
    insbesondere bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung. Die Kostenbremse und
    andere Schutzmechanismen sind nur bei einer vertragsgemäßen Nutzung
    verfügbar. Sollte der Nutzer sein Passwort bewusst oder unbewusst an Dritte
    überlassen, entsteht durch diese eine nicht vertragsgemäße Nutzung. Für
    etwaige Kosten,  Schäden oder Bußgelder hat der Nutzer aufzukommen. Diese
    können weit über die  Kostenbremse oder das Prepaid-Guthaben hinausgehen.
    Insbesondere dann, wenn ein  Dritter den Anschluss für unerlaubte
    Telefonwerbung oder ähnliches missbraucht.  VOIP2GSM deckelt die generellen
    Ansprüche, welche gegen den Nutzer aus einer  unverschuldeten nicht
    vertragsgemäßen Nutzung geltend gemacht werden können auf  2.500,00 Euro je
    Einzelfall. Darüber hinaus kann dem Nutzer kein Schaden  entstehen. VOIP2GSM
    reduziert die Summe abermals – auf die Höhe des  Prepaid-Guthabens oder der
    Kostenbremse, wenn der Nutzer im Nutzercenter die  möglichen
    Sicherheitseinstellungen vornimmt und sein Nutzerkonto vor bestimmten
    Risiken schützt. Dabei schränkt der Nutzer die Nutzung seines Nutzerkontos
    auf  geografische Gebiete und bestimmte Auslastungen ein. Bei der Verwendung
    von  „www“ – weltweit (oder dem Äquivalent: alle Kontinente, alle Länder) –
    für die  Registrierung von Geräten und als Anrufziele, entfällt dieser
    Schutz und die  Haftungssumme beträgt weiterhin 2.500,00 Euro. 
    
    
    
    § 7 Zahlungsfristen 
    
Für alle Rechnungen, welche VOIP2GSM an den Nutzer ausstellt, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis – mit einem exakt benannten Datum. Nach Ablauf der 14 Tage befindet sich der Nutzer in Verzug.
7.1 Prepaid-Nutzerkonten
Bei Prepaid-Nutzerkonten werden zwei Arten von Rechnungen erstellt:
Rechnung über eine Aufladung per SEPA-Überweisung
Rechnung über eine Aufladung Online (PayPal, GPWebPay,…)
Für die Zahlung per SEPA muss die IBAN des Nutzer zuvor im Nutzercenter registriert werden. Der Nutzer erhält unmittelbar nach Zahlungseingang eine Rechnung über den gezahlten Betrag.
Für Aufladungen per Onlinedienste wird die Rechnung direkt mit dem Zahlungseingang erstellt. Die Zahlung der Rechnung ist damit abgeschlossen.
7.2. Postpaid-Nutzer
Rechnungen für Kredit-Nutzerkonten haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der genaue Termin ist der Rechnung zu entnehmen. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Nutzer automatisch in Verzug.
Rechnungen werden am Tag der Rechnungslegung per E-Mail zugestellt. Ein zusätzlicher Postversand ist optional und ändert an dem Termin der Rechnungslegung und Zahlungsfrist nichts.
Bei Zahlungsverzug wird das Nutzerkonto eingeschränkt. In der Regel erfolgt zuerst eine Einschränkung des Kreditrahmens. Alle Einschränkungen sind im Einklang mit der ständigen Möglichkeit, offene Beträge sofort auszugleichen – per Onlinezahlung oder Überweisung.
    
    § 8 Portierung 
    
8.1 eingehende Portierung
    
    Nutzer können lokale Ortsrufnummern von einem anderen Provider zu der
    VOIP2GSM  s.r.o. portieren lassen. Für die Aufnahme (eingehende Portierung)
    von  Rufnummern zu VOIP2GSM s.r.o. entscheidet VOIP2GSM im Einzelfall, ob
    die  Portierung möglich ist. Für die eingehende Portierung werden keine
    Gebühren  durch die Portierung selbst berechnet.
	
	Im Starter-Tarif ist eine eingehende Portierung nicht möglich.
8.2 ausgehende Portierung
Nutzer können lokale Ortsrufnummer von der VOIP2GSM s.r.o. zu anderen Providern portieren lassen. Bei der Abgabe (ausgehende Portierung) fallen ebenfalls keine Kosten durch die Portierung selbst an.
	Grundsätzlich ist die Portierung einer lokalen Festnetzrufnummer, während der Vertragslaufzeit, nicht möglich.
	Das wirksame Vertragsende ist daher sowohl Voraussetzung für einen Anbieterwechsel im Festnetzbereich als auch für den Rechtsanspruch auf Mitnahme der Rufnummer. 
	Einen Rechtsanspruch auf die vorzeitige Portierung von Rufnummern vor Vertragsende gibt es im Festnetzbreich nicht.
	VOIP2GSM räumt hierzu aus Kulanz ein Sonderrecht ein:
	VOIP2GSM kann einer vorzeitigen Kündigung im Einzellfall zustimmen, wenn der Nutzer den vertraglichen Verpflichtungen weiter nachkommt und die im Vertrag vorgesehenen Gebühren bezahlt.
	(Es gibt keine Gebühr für eine Portierung!)
		
	
8.2 Umfang der Portierung
Eine Portierung kann eine oder mehrere Rufnummern enthalten, ebenso sind Rufnummernblöcke möglich. Bei einer Teilportierung muss VOIP2GSM s.r.o. zuvor informiert werden – unter Umständen ist eine Teilportierung nicht möglich – z.B. wenn es sich um Rufnummernblöcke handelt.
8.3. Portierungsdauer und Fristen
Für eine erfolgreiche Portierung ist eine rechtzeitige Vorabstimmung notwendig. Ein angemessener Zeitraum ist hier 30 Tage oder mehr. Generell muss der Portierungstermin mindestens 21 Tage nach dem Tag der erfolgreichen Mitteilung zum Portierungswunsch - liegen.
8.4. Kosten und Gebühren einer Portierung
Für eine eingehende oder ausgehende Portierung werden keine direkten Portierungsgebühren berechnet. Sollten sich bei der Durchführung Schwierigkeiten ergeben z.B. durch wiederholte Ablehnung und Korrektur der Daten, kann VOIP2GSM hierfür eine Bearbeitungsgebühr berechnen.
Für Servicerufnummern gelten individuelle Vereinbarungen.
Für internationale Rufnummern ist eine Portierung ausgeschlossen.
§ 9 Kosten
9.1 Rufnummerneinrichtung
    Rufnummern unterliegen einer Mindestvertragslaufzeit. Je nach Nummerntyp (national/international/Servicerufnummer) kann die Laufzeit 6, 12, 24 oder 36 Monate betragen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Rufnummern monatlich, zum Ende des Folgemonats ordentlich gekündigt werden. Die genauen Termine sind im Nutzercenter von VOIP2GSM stets einsehbar.
Dem Nutzer steht auch die Möglichkeit zu, Rufnummern vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Die dadurch entstehenden Kosten muss der Nutzer tragen. (siehe aktuelle Preisliste)
 (siehe akt. Preisliste)
9.2 Kosten für Recherche und Nachforschung
    
    Prinzipiell stehen Rechnungen und Verbindungsnachweise für zwölf
    (Rechnungen)  bzw. drei (Vebindungen) Monate kostenlose im Nutzercenter zur
    Verfügung.  Zusätzlich wird der Nutzer über die Ablage einer neuen Rechnung
    per E-Mail  informiert. Ruft der Nutzer diese Dokumente oder Informationen
    nicht in den  vereinbarten Zeiträumen ab, können VOIP2GSM beauftragt werden
    – diese  Informationen oder Dokumente erneut – gegen eine Bearbeitungsgebühr
    -  bereitzustellen. 
    
    Einzelverbindungsnachweis:
    für Verbindungen vor länger als drei Monaten 7,90 € (aktuelle  Verbindungen,
    letzte drei Monate – können jederzeit im Nutzercenter eingesehen  werden)
    
    
    Rechnungen:
    Verbindungen/Kosten vor länger als zwölf Monaten 18,00 €  (aktuelle
    Rechnungen, letzte zwölf Monate – können jederzeit im Nutzercenter
    eingesehen werden) 
    
    Recherche:
    Suche nach Verbindungen/Anrufen usw. 25,00 € 
    
    
    9.3 Servicepauschalen  
     
    VOIP2GSM berechnet keinerlei Grundgebühren oder Grundkosten für den
    eigentlichen Vertrag mit dem Nutzer. Aus diesem Grund bietet VOIP2GSM in
    erster  Linie einen Online-Support, jedoch keinen telefonischen Support. Ein
    weiterführender Support – per Telefon, Videokonferenz oder Fernwartung –
    kann  jedoch jederzeit gebucht werden. Dabei werden folgende
    Servicepauschalen  unterschieden:
- privat 14 € (kleiner Aufwand) oder 25 € (größerer Aufwand)
- gewerblich 49 €, 75 € oder 95 € (je nach Aufwand)
    VOIP2GSM informiert den Nutzer zuvor, welche Pauschale  anzuwenden ist.
    
    
Eine Ausnahme bilden die MiniServices. Jede Änderung, welche der Nutzer selbst im Nutzercenter hätte ausführen können, dazu aber VOIP2GSM beauftragt – wird mit 5,50 € berechnet. Dazu gehören u.a.:
· Abruf von Einzelverbindungsnachweisen aus dem Archiv (der letzten 3 Monate)
    
    Alle diese Aufgaben können kostenlos vom Nutzercenter aus ausgeführt werden.
    
    
	(siehe akt. Preisliste)
	
	
    
    9.4 Support
VOIP2GSM bieten im Standard-Tarif keinen Nutzersupport, welcher die Einrichtung von der Hardware des Nutzers oder sonstige Probleme – auf Seiten des Nutzers – beinhaltet. Der Support bezieht sich ausschließlich auf Probleme – „ab Rufübergabe“.
    Anfragen – bezüglich Einrichtungsproblemen - an das  Supportcenter unter
    
        https://support.voip2gsm.eu
    
    -  werden nach Ermessen der Supportmitarbeiter bearbeitet und ggf. mit
    Hinweisen  zu Videos oder FAQ-Einträgen beantwortet.
	
	
	Grundsätzlich steht den Nutzern die TELEGRAM-Gruppe von VOIP2GSM zur Verfügung, in welcher Nutzer anderen Nutzern helfen. Außerdem kann jeder Nutzer einen erweiterten technischen Support gegen Gebühr buchen.
	
	
	(siehe akt. Preisliste)
    Für den Starter-Tarif werden Support-Anfragen, welche sich auf Probleme - vor Rufübergabe - beziehen, grundsätzlich mit einer Gebühr von 5,00 Euro berechnet. Der Nutzer wird zuvor auf die kostenpflcihtige Leistung hingewiesen und kann sich dafür oder dagegen entscheiden.
    
        https://support.voip2gsm.eu
    
	
	
	(siehe akt. Preisliste)
    
    9.6 übrige Leistungen  
    
    
    Weitere, nicht näher spezifizierte Dienstleistungen werden nach  Aufwand pro
    Stunde je 75,00 € abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je nach  Aufwand in
    5-Minuten-Einheiten. 
    
	(siehe akt. Preisliste)
	
	
    
    
    
        § 10 Datenpflege persönlicher  Informationen / Einsehen von
        Informationen
    
    
    
    10.1 Nutzerkonto
    
    Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten auf einem aktuellen Stand zu halten.
    Dies beinhaltet die Anschrift, Kontaktmöglichkeiten sowie falls vorhanden
    die  Bankverbindung. VOIP2GSM s.r.o. haftet nicht für Folgen, welche durch
    falsche  oder veraltete Nutzerdaten, dem Nutzer selbst entstehen. 
    
    
    10.2 Erreichbarkeit
    
    Der Nutzer kann im Nutzercenter eine Test-Email an seine dort hinterlegte
    E-Mail-Adresse senden lassen, um sicherzustellen, dass alle E-Mails
    ordentlich  empfangen werden können. Der Nutzer allein ist dafür
    verantwortlich, dass ihn  E-Mails von VOIP2GSM erreichen. Eine an den
    Zielserver erfolgreich übermittelte  E-Mail gilt als zugestellt. 
    
    
    10.3 Etikette  
    
    
    E-Mail-Adressen, welche den Firmennamen VOIP2GSM – gleich  welcher
    Schreibweise enthalten sind nicht zulässig. Die Verwendung des Namens
    VOIP2GSM in einer E-Mail-Adresse wird ausdrücklich untersagt. Auch werden
    weitere E-Mail-Adressen, wie „spam“,“trash“ und ähnliche evtl. ebenfalls
    nicht  zugelassen. Bei einer Kontaktaufnahme nutzt der Nutzer, die im System
    hinterlegte E-Mail-Adresse oder eine der Alternativadressen, welche
    ebenfalls  im Nutzercenter hinterlegt werden können. Der Nutzer fügt jeder
    E-Mail seine  Nutzerummer/-ID (erster Teil der SIP-ID vor dem Punkt) hinzu.
    
    
10.4 Informationen und Benachrichtigungen von VOIP2GSM
VOIP2GSM informiert über Änderungen (Wartungen, Produkte, Preise) im Nutzercenter über die entsprechenden Anzeigesysteme und/oder per E-Mail.
Wichtige Informationen, wie z.B. Preiserhöhungen werden in jedem Fall zusätzlich per E-Mail Versand. VOIP2GSM hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Nutzerentsprechende E-Mails auch tatsächlich erhält.
Unter anderem ist der Erhalt der monatlichen Informations-E-Mail zur Ablage einer neuen Rechnung völlig unerheblich, da der Nutzer weiß, dass monatlich eine Rechnung erstellt wird und diese im Nutzercenter einsehbar ist.
    
    § 11 Leistungsverweigerungsrecht 
    
VOIP2GSM s.r.o. kann unter bestimmten Umständen ein Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Ein solcher Grund liegt insbesondere beim Zahlungsverzug vor.
Von einer solchen Sperrung sind in der Regel auch Zusatzleistungen betroffen. Gehören lokale Ortsrufnummern zu diesen Zusatzleistungen, stehen diese nach einer Sperrung auch nicht mehr zur Verfügung und die Nummern sind während der Sperrzeit nicht mehr erreichbar. Insbesondere beim Zahlungsverzug – wird ein Nutzerkonto erst nach vollständigem Ausgleich, sowie der Übernahme sämtlicher Gebühren wieder freigeschaltet. Teilzahlungen können nur in besonderen Härtefällen akzeptiert und vereinbart werden.
Kommt es bei Postpaid-Konten zu Zahlungsschwierigkeiten – gleich welcher Art – wird das Konto auf Prepaid umgestellt. Das Konto wird bei dieser Umstellung nicht gesperrt.
    Anwendung des gesetzlich geregelten Zahlungsverzugs: 
    Die Umstellung von Kredit-Nutzerkonten auf Prepaid (z.B. bei Zahlungsverzug)
    –  entspricht keiner Sperrung. Der Nutzer hat sofort die Möglichkeit das
    Konto  weiter zu nutzen - in dem er auf das Prepaid-Nutzerkonto ein Guthaben
    auflädt. 
    
    
    § 12 Verfügbarkeit 
    
    Die Verfügbarkeit der VOIP2GSM s.r.o. Server liegt bei über  98,5% –
    Wartungen bereits eingeschlossen. Nicht im Einflussbereich von VOIP2GSM
    s.r.o. liegt die Technik der Netzbetreiber, Netzdienstleister oder
    Gegenstellen. Über die Verfügbarkeit einzelner Routen, insbesondere
    Auslandsrouten – kann daher keinerlei Aussage getroffen werden. Im
    Störungsfall  sind wir bemüht, in kürzester Zeit Abhilfe durch Behebung oder
    Alternative zu  schaffen. 
    
    
    
    § 13 Nutzerinformation: Newsletter 
    
    VOIP2GSM s.r.o. versendet regelmäßig einen Newsletter, welcher  neben
    allgemeinen Informationen auch wichtige Hinweise zu Änderungen in Bezug  auf
    Leistungen oder Preise enthalten kann. Der Newsletter ist kostenlos und
    wird elektronisch versandt. Die An- und Abmeldung für den Empfang des
    Newsletters muss selbsttätig erfolgen. Der Bezug des Newsletters ist
    freiwillig  - eine Verpflichtung zum Bezug gibt es nicht. Der Newsletter
    ersetzt nicht die  gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Der
    Newsletter ist jedoch  das allgemeine Informationsmedium und dient als
    Nutzerkontakt. 
    
    
    
    
        § 14 Nutzerinformation: Speicherung der  vom Nutzer an VOIP2GSM
        übermittelten Daten
    
    
    
Angaben mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag werden von VOIP2GSM gespeichert. Diese Speicherung erfolgt auf den Servern von der VOIP2GSM s.r.o. als Datensatz und kann vom Nutzer über das Nutzercenter nicht eingesehen werden. VOIP2GSM versichert, nur die Daten zu speichern, welche zum Zustandekommen des Vertrages und dessen Unterhaltung absolut notwendig sind. Einzelne personenbezogene Daten werden im Nutzercenter unter „persönliche Daten“ angezeigt und können dort entsprechend auch geändert werden. Die Webseiten, die Datenbanken und auch sonstige Kommunikation mit den Servern der VOIP2GSM s.r.o. sind durch moderne Verschlüsselungsmethoden entsprechend gesichert.
    
    
    § 15 Nutzerinformation: Korrekturhinweis 
    
    Der Nutzer kann seine Eingaben vor der Abgabe einer Bestellung  jederzeit
    mit der Löschtaste berichtigen. VOIP2GSM informiert den Nutzer dem  Weg
    durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Der Nutzer
    kann den Bestellprozess auch jederzeit durch Schließen des Browserfensters
    komplett abbrechen bzw. beenden. Auch nach Vertragsabschluss ist es möglich,
    persönliche oder vertragsbezogene Daten zu ändern. Dies geschieht zum Teil
    über  das Nutzercenter, einige wenige Änderungen können nur durch
    Kontaktaufnahme zum  Supportteam durchgeführt werden. 
    
    
    
    § 16 Nutzerinformation: AGB und Angebot 
    
    Die AGB – in ihrer aktuellen Fassung und Gültigkeit können  jederzeit auf
    den Webseiten der VOIP2GSM s.r.o. eingesehen und heruntergeladen  werden.
    Der Nutzer kann sich eine Kopie der aktuellen AGB auch zusenden lassen.  Die
    AGB in Vorgängerversionen bleiben bei der VOIP2GSM s.r.o. gespeichert und
    können bei berechtigten Interesse abgefragt werden. Voraussetzung ist unter
    anderem ein gültiger Vertrag, aus der Zeit, in welcher die entsprechenden
    AGB  ihre Gültigkeit hatten. Für die eigene Verwendung steht es dem Nutzer
    frei -  beim Bestellvorgang ein Screenshot oder ein Foto vom Bildschirm
    anzufertigen.  Alternativ kann die entsprechende Seite ausdruckt werden.
    Gleiches gilt für die  Bestellung von Dienstleistungen oder
    Zusatzleistungen. 
    
§ 17 anonYmous Server
17.1 Allgemeines
Die „anonYmouse“ Server von VOIP2GSM sind dienen zum Schutz der Privatsphäre des Nutzers.
Sie sind in keiner Weise zur Planung, Durchführung oder Beteiligungen an Straftaten gedacht. Ihr einziger Zweck ist die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zu erhalten – egal wem gegenüber.
17.2 Kosten
Die Nutzung der „anonYmous“ Server ist kostenpflichtig und wird nach 3 Stufen der Anonymisierung angeboten. Die Kosten beschränken sich auf eine Grundgebühr. Andere Kosten – wie z.B. erhöhte Verbindungsentgelte – gibt es nicht. Die Abrechnung erfolgt analog anderer Zusatzleistungen monatlich.
17.3 Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des vollständigen Service hängt im Wesentlichen von den verwendeten Endgeräten und dem zur Verfügung stehenden Internetanschluss ab. Besonders in öffentlichen WLAN-Netzen kann es sein, dass z.B. der notwendige Port 5061 nicht zur Verfügung steht, da für unverschlüsselte Telefonie lediglich der 5060 freigegeben wurde.
Eine eingeschränkte Nutzbarkeit oder Verfügbarkeit bring kein Recht auf Preisminderung mit sich.
17.4 Serverstandort
Die „anonYmous“ Server befinden sich in verschiedenen Ländern – weltweit. Trotzdem wird bei der Nutzung durch das Routing ein Server in „der Nähe des Nutzers“ gewählt – allerdings nicht in dessen Heimatland.
17.5 Definition „anonym“
Die „anonYmous“ Server setzen zur Signalisierung TLS zur Verschlüsselung der Übertragung ein. Gesprächsdaten selbst werden per SRTP verschlüsselt und transportiert. Das Protokoll lässt weitere End-zu-End-Verschlüsslungen – durch Drittsoftware auf dem Gerät des Anrufers und Angerufenen zu.
Je nach gewählte Anonymisierungsstufe werden keine, anonymisierte oder gekürzte Verbindungsdaten gespeichert. Die Abrechnung enthält – gleich welcher Stufe - lediglich die Position „Telefonservice“.
17.6 Hinweis
Das Produkt „anonYmous“ Server wird vom Standort Tschechien aus angeboten und ist im Einklang mit den in Tschechien geltenden Bestimmungen. VOIP2GSM ist nicht bekannt und hat keinen Einfluss darauf, ob und wie dieses Produkt im Heimatland des Nutzers genutzt werden darf.
    § 18 Widerrufsrecht 
    
18.1 Allgemeines
Das Abschnitt zum Widerrufsrecht beinhaltet:
    
    18.2 Widerruf
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne  Angabe von
    Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
    beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
    Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
    gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur
    Wahrung  der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Der  Widerruf ist zu richten an: 
    
    VOIP2GSM s.r.o. 
    Geschäftsführer: Alexander Maydorf 
    Hlavni 216 
    431 63 Perstejn Tschechien 
    
    Fax: +49 (0) 351 312560-133 
    E-Mail: cancel@voip2gsm.eu 
    
    Widerrufsfolgen 
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
    Leistungen  zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
    herauszugeben.  Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.
    B.  Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
    verschlechtertem  Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen
    Sie uns insoweit  Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die
    vertraglichen  Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
    gleichwohl erfüllen  müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
    müssen innerhalb von 30  Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit
    der Absendung Ihrer  Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
    Besondere Hinweise: Ihr  Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag
    von beiden Seiten auf Ihren  ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
    bevor Sie Ihr Widerrufsrecht  ausgeübt haben. 
    
    Bitte beachten Sie, das personalisierte Leistungen laut Gesetzgeber vom
    Widerruf vollständig ausgeschlossen sind. Eine personalisierte Leistung ist
    z.B. Beantragung einer lokalen oder internationalen Rufnummer, das
    Einrichten  einer virtuellen Telefonanlage, die Konfiguration eines Servers
    oder andere  Leistungen – welche speziell auf den Nutzer oder Nutzerwunsch
    zurückzuführen  sind. 
    
    
    
    § 19 Gewährleistung 
    
    Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 
    Die Gewährleistung selbst, schließt die Haftung für Folgeschäden aus. 
    
    
    
    
    § 20 Besonderheiten STARTER-Tarif 
    
    Entgegen oder zusätzlich der übrigen Punkte der AGB, gelten für den STARTER-TARIF:
	Der STARTER-Tarif unterscheidet sich wesentlich vom Leistungsumfang der übrigen VOIP2GSM-Angebote.
	Zum STARTER-Tarif kann eine (1) lokale Orstnetzrufnummer gebucht werden. Auch wenn die Rufnummer kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, unterliegt sie einem Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
	Der Wechsel von einem anderen Tarif zum STARTER-Tarif ist nicht möglich. Ein Wechsel vom STARTER-Tarif zu einem anderen Tarif ist gegen Gebühr mölgich.
	Für den STARTER-Tarif stehen nur SEPA-Überweisung oder Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Bonuszahlungen gibt es keine.
	Inaktive Nutzerkonten, welche länger als 3 Monate nicht genutzt wurden, werden geschlossen. Eine Nutzung setzt den Bezug einer entgeltpflichtigen Leistung voraus.
	Eine eingehende Portierung (Aufnahme von Rufnummern) ist nicht möglich.	
    
    
    
    § 21 Geltendes Recht / Gerichtsstand /  Bundesnetzagentur
Die VOIP2GSM s.r.o. hat ihren Sitz in Tschechien und ist ein tschechisches Unternehmen. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik. Der Nutzer ist sich darüber bei der Eröffnung seines Nutzerkontos im Klaren.
Werden deutsche BGB Paragraphen genannt, bedeutet dies ausschließlich, dass nach dem Wortlaut und der Bedeutung dieses Paragraphen gehandelt oder entschieden wird. Es bedeutet nicht, dass hier generell das deutsche Recht angewendet wird.
Europäische Vorschriften werden anerkannt und berücksichtigt.
Die VOIP2GSM erkennt die deutsche Bundesnetzagentur nur im Rahmen des Rufnummerngeschäftes an. Für sämtliche weiteren Dienste inkl. der Telefonverbindungen selbst, gelten die Bestimmungen, Regelungen und Gesetze der Tschechischen Republik.
    
    § 22 Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Punkte aus dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Punkte oder der Vereinbarung selbst. Der Nutzer und die VOIP2GSM bemühen sich diesen oder diese Punkte zu klären und ggf. Ersatz dafür zu schaffen.
    
    (Ende der AGB mit Punkt 22)